
Heizung austauschen – Welche Wärmelösung passt zu Ihrer Immobilie?
Heizung austauschen – Finden Sie heraus, welche Wärmelösung zu Ihnen passt und was beim Umstieg zu beachten ist!
Sie denken darüber nach, Ihre Heizung auszutauschen? Wenn Sie auf zukunftssichere, energieeffiziente Systeme setzen möchten, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Doch welche Wärmelösung ist die beste für Ihr Zuhause? Wir geben Ihnen einen Überblick und klären auf, welche Schritte zu beachten sind.
Neue Heizung: Welche ist die richtige?
Für jedes Gebäude gibt es die passende Heizlösung. Um die Vorteile einer bestimmten Heizungsart optimal zu nutzen, muss die Auswahl sorgfältig auf den individuellen Energiebedarf und die spezifischen Gegebenheiten Ihres Wohnobjekts abgestimmt werden. In jedem Fall ist es ratsam, eine Energieberatung für diese Entscheidung in Anspruch zu nehmen.
Bevor Sie sich für eine Wärmelösung entscheiden, sollten Sie Aspekte wie das Alter und die Isolierung Ihres Hauses sowie den verfügbaren Platz für die neue Anlage berücksichtigen. Neben den Energiekosten, die durch eine energetische Sanierung minimiert werden können, gibt es finanzielle Anreize für diese baulichen Veränderungen. Bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen mithilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans stehen Ihnen zusätzliche Förderzuschüsse zur Verfügung.
Ein individueller Sanierungsfahrplan wird auch von der Energieberatung der SWM angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier: Individueller Sanierungsfahrplan
Checkliste: Auswahl der passenden Heizlösung
Durch die Beachtung dieser Punkte stellen Sie sicher, dass Ihre Wärmeversorgung optimal auf Ihr Zuhause abgestimmt ist:
- Immobilienanalyse: Bewerten Sie die Gebäudeisolierung und den Platzbedarf für die neue Heizungsanlage.
- Energieberatung: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und lassen Sie sich bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.
- Heizlösungen vergleichen: Prüfen Sie die Verfügbarkeit verschiedener Systeme und deren langfristige Kosten und Vorteile.
Sie überlegen, Ihre Heizung auszutauschen? Finden Sie mit Eingabe Ihrer Adresse bequem heraus, welche Wärmeprodukte der SWM bei Ihnen verfügbar sind.
Warum ist ein Austausch der Heizung sinnvoll?
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben kann der Heizungstausch weitere Vorteile bieten: Durch die Umstellung auf ein modernes Heizsystem können Sie Ihre Energiekosten oftmals signifikant senken und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Neue Heizsysteme sind häufig effizienter und wartungsärmer, was langfristig zu weiteren Einsparungen führt. Wenn Sie Ihre Heizung rechtzeitig erneuern, können Sie zudem von staatlichen Förderungen profitieren, welche die anfänglichen Investitionskosten verringern.
Welche Förderungen erleichtern den Austausch der Heizung?
Der Wechsel zu einem neuen Heizsystem kann durch verschiedene Fördermittel erleichtert werden. Das Wissen um die Vielfalt der Förderprogramme ist dabei entscheidend. Einen detaillierten Überblick über die spezifischen Bedingungen und Anforderungen der Programme finden Sie auf den folgenden Webseiten:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Bietet mögliche Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und weitere finanzielle Anreize für den Heizungstausch und die Durchführung von Effizienz-Einzelmaßnahmen. - Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude (FKG):
Die Stadt München fördert energieeffiziente und klimaneutrale Sanierungen.
Bedeutung des Gebäudeenergiegesetzes
Planen Sie, Ihre Heizung auszutauschen? Dann beachten Sie die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG). Damit soll das Heizen in Deutschland zukünftig umweltfreundlicher werden.
Wenn Sie über einen Austausch Ihrer Heizung nachdenken, investieren Sie zukünftig nicht nur in Ihr Zuhause, sondern auch in eine nachhaltigere Zukunft. Vergessen Sie nicht, unsere Adresssuche zu nutzen, um die beste Option für Ihren Heizungstausch zu finden.
Allgemein
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf offene Fragen rund um das Thema Wärmewende und geeignete Wärmelösungen der Stadtwerke München.
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Mit dem Gebäudeenergiegesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Wärmebedarf von Gebäuden nachhaltig zu reduzieren und für den verbleibenden Bedarf den Fokus auf erneuerbare Energien zu legen.
Das Gebäudeenergiegesetz betrifft alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dies umfasst sowohl Wohnhäuser als auch gewerblich genutzte Immobilien und öffentliche Gebäude.
In Neubaugebieten dürfen seit dem 1. Januar 2024 nur Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Diese Regelung gilt für alle Neubauten, für die seit Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde. Für Neubauten außerhalb eines Neubaugebiets greifen dieselben Regelungen wie für Bestandsgebäude.
Die Vorgabe, dass neu errichtete Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erzeugen müssen, gilt für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken zunächst noch nicht, sondern erst ab dem 30.06.2026 bzw. dem 30.06.2028, abhängig von der Größe der Gemeinde. Sollte die jeweilige Gemeinde allerdings vor diesen Stichtagen bereits (Teil-)Gebiete ihres Gemeindegebietes als Aus- oder Neubaugebiet für ein Wärmenetz bzw. Wasserstoffnetz ausweisen, wird die 65 %-Vorgabe in diesen Gebieten schon einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung verbindlich.
Wurde oder wird eine Heizung zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Zeitpunkt, ab dem die 65 %-Vorgabe verbindlich ist, eingebaut, darf diese noch bis spätestens 2045 fossil betrieben werden, muss aber ab dem 1.1.2029 zu einem steigenden Anteil mit Biomasse, grünem oder blauen Wasserstoff betrieben werden. Notwendig ist zudem eine Energieberatung.
Des Weiteren gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen. So kann beispielsweise im Fall eines Heizungstauschs, auch nachdem die 65 %-Vorgabe verbindlich geworden ist, noch für bis zu 5 Jahre eine rein fossil betriebene Heizungsanlage eingebaut werden. Auch für den Fall, dass ein Fernwärmeanschluss noch nicht gleich zur Verfügung steht, aber vereinbart wird, dass dieser binnen 10 Jahren erfolgt und ein entsprechender Wärmeliefervertrag geschlossen wird, kann übergangsweise eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden.
Ganz wichtig ist: Es muss keine bestehende Heizung ausgebaut werden. Diese darf weiterbetrieben und auch repariert werden. Erst ab 2045 dürfen nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.
Seit vielen Jahren arbeiten die SWM an verschiedenen Wärmelösungen. Je nach Standort und sonstigen Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Lösungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung. Dazu zählen M-Fernwärme, M-Nahwärme und M-Wärmepumpe sowie M-Erdgas für die bestehenden Erdgasheizungen.
Mehr Informationen zu den einzelnen Wärmelösungen der SWM finden Sie hier:
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden. Ab dem 1.1.2045 dürfen allerdings nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.
Das kommt darauf an.
In der Zeit vom 1.1.2024 bis zum 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 können in bestehende Gebäude noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Weist eine Gemeinde vor dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 ein Wärme- oder Wasserstoffnetzgebiet aus, endet für diese Gebiete das Zeitfenster schon einen Monat nach der Bekanntgabe der Gebiete. Zudem muss eine Energieberatung erfolgen. Außerdem müssen solche Heizungen ab dem 1.1.2029 steigende Anteile von Biomasse, grünem oder blauen Wasserstoff nutzen. Gemäß § 71 Abs. 9 GEG muss der Anteil der Wärme, die aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff (einschließlich daraus hergestellter Derivate) erzeugt wird, ab dem 1.1.2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1.1.2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1.1.2040 mindestens 60 Prozent betragen.
Nach Ablauf des zuvor genannten Übergangszeitraums können reine Öl- und Gasheizungen in bestehende Gebäude nur noch im Rahmen von Übergangsregelungen oder Härtefallregelungen eingebaut werden. So kann z. B. im Fall eines Heizungstauschs für längstens 5 Jahre noch eine rein fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Auch für den Fall, dass vereinbart wird, dass der Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz binnen 10 Jahren erfolgt und ein entsprechender Wärmeliefervertrag geschlossen wird, kann übergangsweise noch eine solche Heizung eingebaut werden. Für gasbetriebene Etagenheizungen sieht das novellierte Gebäudeenergiegesetz ebenfalls Ausnahmen vor.
Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Energieträgern in Gebäuden betrieben werden. Bis dahin liefern wir unseren Kund*innen weiterhin zuverlässig Erdgas. Gleichzeitig arbeiten wir schon seit Jahren an verschiedenen Lösungen wie Wärmepumpen und dezentralen Nahwärmelösungen, mit denen die Anforderungen aus dem GEG erfüllt werden können. Zudem bauen wir die Fernwärme weiter aus und verdichten die Anschlüsse in den bestehenden Gebieten.
Im Rahmen der Wärmeplanung sollen Gemeinden ein Zielszenario für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung in ihrem Gemeindegebiet entwickeln – inklusive voraussichtlicher Wärmeversorgungsarten und Umsetzungsstrategien. Im Wärmeplan wird das Ergebnis dieser Wärmeplanung dargestellt und veröffentlicht. Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung. Er kann Gebäudeeigentümer*innen aber Anhaltspunkte dafür geben, welche Art der Wärmeversorgung für ihr Gebäude in Betracht kommt.
Mehr zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt München
Das GEG schreibt nicht vor, welche Heiztechnologien verwendet werden dürfen, solange nachgewiesen wird, dass die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt wird. Bei folgenden Heizungsarten gilt diese Anforderung auch ohne gesonderten Nachweis als erfüllt (auch eine Kombination ist möglich):
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Solarthermische Anlage
- Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
- Wärmepumpen-Hybridheizung
- Solarthermie-Hybridheizung
Die einzelnen Anforderungen an die Heizungsarten sind im novellierten GEG beschrieben.
Die SWM haben die Zeichen der Zeit bereits früh erkannt und 2008 die Ausbauoffensive erneuerbare Energien gestartet. 2012 wurde diese um die Fernwärme-Vision erweitert – mit dem Ziel, den Münchner Bedarf an Fernwärme bis spätestens 2040 CO2-neutral zu decken, überwiegend mit Tiefengeothermie. Parallel dazu machen wir das Fernwärmenetz für die Ökowärme fit und bieten zusätzlich zur Fernwärme auch Nahwärme und Wärmepumpen als Wärmelösungen an. Selbstverständlich liefern wir auch Erdgas für die bestehenden Erdgasheizungen, solange diese betrieben werden dürfen.
Baut Ihr*e Vermieter*in eine neue Heizung ein, darf nur ein Teil der Kosten auf Ihre Miete umgelegt werden. So gilt beispielsweise bei der Erhöhung der monatlichen Miete eine Grenze von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren.