
Wärmepumpe nachrüsten – So gelingt der Umstieg auf ein modernes Heizsystem
Wärmepumpe im Bestandsgebäude nachrüsten: Tipps für den Umstieg. Entdecken Sie, wie der Wechsel zu einem modernen Heizsystem gelingt!
Wärmepumpen haben sich im Neubau längst als Standard etabliert. Doch was ist mit den zahlreichen Bestandsgebäuden, die noch mit herkömmlichen Heizsystemen ausgestattet sind, welche auf der Verbrennung fossiler Brennstoffe basieren? Viele Eigentümer*innen fragen sich: Kann eine Wärmepumpe auch in älteren Gebäuden effizient arbeiten? Erfahren Sie, wie der Umstieg gelingt und welche Vorteile eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude bietet.
Vorteile von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden
Auch in Bestandsgebäuden ist die Installation einer Wärmepumpe sinnvoll, denn sie bietet viele Vorteile:
- Mehr Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen
Mit einer Wärmepumpe reduzieren Sie Ihre Abhängigkeit von Öl und Gas, da die Energie zur Wärmegewinnung größtenteils aus der Umwelt gewonnen wird. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage können Sie auch den Strombedarf der Wärmepumpe noch autarker decken. - Zukunftssicherheit und Wertsteigerung
Eine moderne Wärmepumpe kann Ihre Immobilie aufwerten und bietet Ihnen die Möglichkeit, auf eine fortschrittliche und zukunftsfähige Wärmelösung zu setzen. - Weniger Betriebskosten, mehr Energieeffizienz
Wärmepumpen nutzen überwiegend kostenlose Umweltwärme und benötigen nur wenig Strom. Das kann langfristig zu niedrigeren Betriebskosten führen. Zusätzliche Dämm-Maßnahmen am Gebäude können diese Effizienz weiter steigern.
Verschiedene Arten von Wärmepumpen für Bestandsgebäude
Je nach regionalen Gegebenheiten und Anforderungen des Bestandsgebäudes können verschiedene Typen von Wärmepumpen infrage kommen. Bei den Stadtwerken München (SWM) bieten wir Ihnen Luft-Wasser-Wärmepumpen an. Diese nutzten die Wärmeenergie der Außenluft zum Heizen und zur Warmwasserbereitung. Zudem sind sie einfach in der Installation und brauchen nur wenig Platz, so dass sie auch nachträglich in Bestandsgebäuden installiert werden können.
Die Auswahl der passenden Wärmepumpe sollte individuell auf Ihr Bestandsgebäude abgestimmt werden. Eine fachliche Beratung ist empfehlenswert, um die richtige Entscheidung zu treffen.
Profitieren Sie von den Vorteilen und prüfen Sie, ob an Ihrer Adresse die Umsetzung einer Wärmepumpe möglich ist.
Maßnahmen für eine effiziente Wärmepumpen-Installation
Durch gezielte Modernisierungsmaßnahmen wird das Nachrüsten einer Wärmepumpe noch wirtschaftlicher. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Heizung verlässlich und kostensparend arbeitet:
- Energetische Optimierung der Gebäudehülle
Ein gut gedämmtes Haus ist entscheidend für die Effizienz Ihrer Wärmepumpe. Die Dämmung von Wänden und Decken sowie der Austausch alter Fenster minimiert den Wärmeverlust. Ihre Wärmepumpe muss also weniger arbeiten, um die gewünschte Temperatur zu halten. Das senkt die Betriebskosten und verlängert die Lebensdauer des Systems. Je nach Ausgangszustand Ihres Gebäudes kann es sinnvoll sein, vorab in die Gebäudehülle zu investieren, um später Kosten zu sparen. - Flächenheizungen und Niedertemperatur-Heizkörper
Fußbodenheizungen oder spezielle Niedertemperatur-Heizkörper können die Effizienz Ihrer Wärmepumpe maximieren. Diese Systeme arbeiten mit geringeren Vorlauftemperaturen. Die Wärmepumpe muss weniger Energie aufwenden, um die gewünschte Heiztemperatur zu erreichen. Das sorgt für eine gleichmäßigere Wärmeverteilung und niedrigere Betriebskosten. - Anpassung bestehender Heizkörper
Ein teilweiser Austausch oder die Ergänzung einzelner Heizkörper können bereits ausreichen, um eine gleichmäßige und effiziente Wärmeverteilung zu gewährleisten und die Vorlauftemperatur zu senken. Wenn Ihre Heizung momentan auf Basis eines Hochtemperatur-Systems arbeitet, können Sie auch spezielle Hochtemperatur-Wärmepumpen in Erwägung ziehen. Eine kostengünstigere Lösung ist der Einsatz von Niedertemperatur-Heizkörpern. - Hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass das Heizwasser gleichmäßig durch alle Heizkörper im Haus verteilt wird. Ohne diesen Abgleich kann es zu erheblichen Temperaturunterschieden zwischen den einzelnen Räumen kommen, was wiederum die Effizienz der Wärmepumpe beeinträchtigen kann. Ein professionell durchgeführter hydraulischer Abgleich spart Energie, da die Heizungsanlage insgesamt effizienter arbeitet.
Kosten und Fördermöglichkeiten für das Nachrüsten einer Wärmepumpe
Die Umstellung auf eine Wärmepumpe kann eine finanzielle Herausforderung darstellen. Mit den richtigen Förderungen und speziellen Stromtarifen können Sie die anfänglichen Investitionskosten senken und langfristig von den Einsparungen profitieren.
Förderungen und Energieeffizienz
Verschiedene Förderprogramme unterstützen Sie bei der Umstellung finanziell. Informationen finden Sie hier: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Sinnvoll ist zudem eine umfassende Energieberatung. Sie hilft nicht nur bei der Auswahl der passenden Förderprogramme, sondern optimiert auch die Planung der Maßnahmen, um die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Energieexpert*innen unterstützen Sie zusätzlich dabei, verschiedene Förderprogramme sinnvoll zu kombinieren, um die maximal möglichen Zuschüsse zu erhalten. Mehr zu unserem Angebot:Energieberatung der SWM.
Spezielle Stromtarife für Wärmepumpen
Wärmepumpen brauchen Strom. Die Stadtwerke München bieten spezielle Heizstromtarife für eine kostengünstige Stromversorgung an. Weitere Informationen zu diesen Tarifen: Wärmestrom für Ihre Heizung | Stadtwerke München.
Mit den SWM Schritt für Schritt auf die Wärmepumpe umstellen
- Energetischen Zustand beurteilen
Ziehen Sie bei Bedarf die Hilfe der SWM Energieberatung hinzu. Unsere Fachleute analysieren den energetischen Zustand Ihres Bestandsgebäudes und entwickeln einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). - Fördermöglichkeiten prüfen
Informieren Sie sich über staatliche Förderprogramme. Diese können einen bedeutenden Einfluss auf die Gesamtkosten haben. Bei der Beauftragung einer Wärmepumpe bei den SWM unterstützen unsere Expert*innen gerne dabei, die passenden Förderungen zu finden. - Planung und Vorbereitung
Gemeinsam mit unseren Wärmepumpen-Expert*innen planen Sie die Umsetzung des Heizungstauschs. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und stellen sicher, dass alles reibungslos abläuft. - Installation der Wärmepumpe
Wir übernehmen den Einbau der Wärmepumpe und achten darauf, dass die Installation fachgerecht und gemäß den geltenden Vorschriften erfolgt. - Regelmäßige Wartung
Mit einer regelmäßigen Wartung profitieren Sie langfristig von Ihrer Wärmepumpe. Die umfassende Pflege der Anlage stellt sicher, dass sie dauerhaft zuverlässig und energieeffizient arbeitet.
Jetzt steht Ihrem Vorhaben nichts mehr im Weg! Nutzen Sie unsere Adressabfrage, um schnell und einfach zu prüfen, ob wir auch bei Ihnen eine Wärmepumpe installieren können.
Sie haben noch Fragen? In unseren FAQs finden Sie weitere aufschlussreiche Informationen zum Thema Wärmepumpe.
Allgemein
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf offene Fragen rund um das Thema Wärmewende und geeignete Wärmelösungen der Stadtwerke München.
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Mit dem Gebäudeenergiegesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Wärmebedarf von Gebäuden nachhaltig zu reduzieren und für den verbleibenden Bedarf den Fokus auf erneuerbare Energien zu legen.
Das Gebäudeenergiegesetz betrifft alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dies umfasst sowohl Wohnhäuser als auch gewerblich genutzte Immobilien und öffentliche Gebäude.
In Neubaugebieten dürfen seit dem 1. Januar 2024 nur Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Diese Regelung gilt für alle Neubauten, für die seit Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde. Für Neubauten außerhalb eines Neubaugebiets greifen dieselben Regelungen wie für Bestandsgebäude.
Die Vorgabe, dass neu errichtete Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erzeugen müssen, gilt für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken zunächst noch nicht, sondern erst ab dem 30.06.2026 bzw. dem 30.06.2028, abhängig von der Größe der Gemeinde. Sollte die jeweilige Gemeinde allerdings vor diesen Stichtagen bereits (Teil-)Gebiete ihres Gemeindegebietes als Aus- oder Neubaugebiet für ein Wärmenetz bzw. Wasserstoffnetz ausweisen, wird die 65 %-Vorgabe in diesen Gebieten schon einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung verbindlich.
Wurde oder wird eine Heizung zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Zeitpunkt, ab dem die 65 %-Vorgabe verbindlich ist, eingebaut, darf diese noch bis spätestens 2045 fossil betrieben werden, muss aber ab dem 1.1.2029 zu einem steigenden Anteil mit Biomasse, grünem oder blauen Wasserstoff betrieben werden. Notwendig ist zudem eine Energieberatung.
Des Weiteren gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen. So kann beispielsweise im Fall eines Heizungstauschs, auch nachdem die 65 %-Vorgabe verbindlich geworden ist, noch für bis zu 5 Jahre eine rein fossil betriebene Heizungsanlage eingebaut werden. Auch für den Fall, dass ein Fernwärmeanschluss noch nicht gleich zur Verfügung steht, aber vereinbart wird, dass dieser binnen 10 Jahren erfolgt und ein entsprechender Wärmeliefervertrag geschlossen wird, kann übergangsweise eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden.
Ganz wichtig ist: Es muss keine bestehende Heizung ausgebaut werden. Diese darf weiterbetrieben und auch repariert werden. Erst ab 2045 dürfen nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.
Seit vielen Jahren arbeiten die SWM an verschiedenen Wärmelösungen. Je nach Standort und sonstigen Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Lösungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung. Dazu zählen M-Fernwärme, M-Nahwärme und M-Wärmepumpe sowie M-Erdgas für die bestehenden Erdgasheizungen.
Mehr Informationen zu den einzelnen Wärmelösungen der SWM finden Sie hier:
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden. Ab dem 1.1.2045 dürfen allerdings nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.
Das kommt darauf an.
In der Zeit vom 1.1.2024 bis zum 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 können in bestehende Gebäude noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Weist eine Gemeinde vor dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 ein Wärme- oder Wasserstoffnetzgebiet aus, endet für diese Gebiete das Zeitfenster schon einen Monat nach der Bekanntgabe der Gebiete. Zudem muss eine Energieberatung erfolgen. Außerdem müssen solche Heizungen ab dem 1.1.2029 steigende Anteile von Biomasse, grünem oder blauen Wasserstoff nutzen. Gemäß § 71 Abs. 9 GEG muss der Anteil der Wärme, die aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff (einschließlich daraus hergestellter Derivate) erzeugt wird, ab dem 1.1.2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1.1.2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1.1.2040 mindestens 60 Prozent betragen.
Nach Ablauf des zuvor genannten Übergangszeitraums können reine Öl- und Gasheizungen in bestehende Gebäude nur noch im Rahmen von Übergangsregelungen oder Härtefallregelungen eingebaut werden. So kann z. B. im Fall eines Heizungstauschs für längstens 5 Jahre noch eine rein fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Auch für den Fall, dass vereinbart wird, dass der Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz binnen 10 Jahren erfolgt und ein entsprechender Wärmeliefervertrag geschlossen wird, kann übergangsweise noch eine solche Heizung eingebaut werden. Für gasbetriebene Etagenheizungen sieht das novellierte Gebäudeenergiegesetz ebenfalls Ausnahmen vor.
Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Energieträgern in Gebäuden betrieben werden. Bis dahin liefern wir unseren Kund*innen weiterhin zuverlässig Erdgas. Gleichzeitig arbeiten wir schon seit Jahren an verschiedenen Lösungen wie Wärmepumpen und dezentralen Nahwärmelösungen, mit denen die Anforderungen aus dem GEG erfüllt werden können. Zudem bauen wir die Fernwärme weiter aus und verdichten die Anschlüsse in den bestehenden Gebieten.
Im Rahmen der Wärmeplanung sollen Gemeinden ein Zielszenario für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung in ihrem Gemeindegebiet entwickeln – inklusive voraussichtlicher Wärmeversorgungsarten und Umsetzungsstrategien. Im Wärmeplan wird das Ergebnis dieser Wärmeplanung dargestellt und veröffentlicht. Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung. Er kann Gebäudeeigentümer*innen aber Anhaltspunkte dafür geben, welche Art der Wärmeversorgung für ihr Gebäude in Betracht kommt.
Mehr zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt München
Das GEG schreibt nicht vor, welche Heiztechnologien verwendet werden dürfen, solange nachgewiesen wird, dass die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt wird. Bei folgenden Heizungsarten gilt diese Anforderung auch ohne gesonderten Nachweis als erfüllt (auch eine Kombination ist möglich):
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Solarthermische Anlage
- Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
- Wärmepumpen-Hybridheizung
- Solarthermie-Hybridheizung
Die einzelnen Anforderungen an die Heizungsarten sind im novellierten GEG beschrieben.
Die SWM haben die Zeichen der Zeit bereits früh erkannt und 2008 die Ausbauoffensive erneuerbare Energien gestartet. 2012 wurde diese um die Fernwärme-Vision erweitert – mit dem Ziel, den Münchner Bedarf an Fernwärme bis spätestens 2040 CO2-neutral zu decken, überwiegend mit Tiefengeothermie. Parallel dazu machen wir das Fernwärmenetz für die Ökowärme fit und bieten zusätzlich zur Fernwärme auch Nahwärme und Wärmepumpen als Wärmelösungen an. Selbstverständlich liefern wir auch Erdgas für die bestehenden Erdgasheizungen, solange diese betrieben werden dürfen.
Baut Ihr*e Vermieter*in eine neue Heizung ein, darf nur ein Teil der Kosten auf Ihre Miete umgelegt werden. So gilt beispielsweise bei der Erhöhung der monatlichen Miete eine Grenze von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren.