Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, wirft bei vielen Gebäudeeigentümer*innen Fragen auf. Um Ihnen Klarheit zu verschaffen, bieten wir einen Überblick zu den häufigsten Fragen und wichtigsten Änderungen, die dadurch in Kraft treten.

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Die Anforderungen des GEG

Stand: 26.03.2024 I Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung von Gebäuden zu erhöhen und damit den Verbrauch fossiler Energien nachhaltig zu reduzieren. Ab 2045 soll die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral erfolgen. Die Novelle des GEG gibt Hauseigentümer*innen seit dem 1. Januar 2024 klare Regelungen für Bestandsgebäude und Neubauten vor. Im Folgenden beantworten wir hierzu die häufigsten Fragen und zeigen auf, mit welchen Wärmelösungen die SWM Sie unterstützen können.

Das novellierte GEG: Wegbereiter der Wärmewende

Die emissionsarme bzw. -freie Wärme ist ein häufig verkannter, aber enorm wichtiger Baustein der Energiewende. Während die erneuerbaren Energien im Stromsektor bereits einen großen Anteil haben, nimmt die ebenfalls notwendige Transformation im Wärmemarkt gerade erst Fahrt auf. Mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz wurde nun auf Bundesebene eine zentrale Weiche für die Wärmewende gestellt. Der Umstieg auf Heizungen, die mit regenerativen Energien betrieben werden, ist ein wichtiger Schritt in Zeiten des Klimawandels, er kann aber auch eine große Umstellung für viele Hauseigentümer*innen bedeuten.

Quelle: www.bmwk.de 
Stand: 19.01.2024

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum novellierten Gebäudeenergiegesetz keine Rechtsberatung darstellen.