Sie planen einen Neubau und suchen nach der passenden Wärmeversorgung? Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Lösung und geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten mit den Stadtwerken München.
Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Heizung sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfüllen. Die Stadtwerke München bieten Ihnen vielfältige Lösungen an: Mit M-Fernwärme oder einer M-Wärmepumpe können Sie GEG-konform heizen. Zudem untersuchen wir, wo Nahwärmenetze möglich sind.
Informationen zu den verschiedenen Versorgungsarten haben wir für Sie in einer kurzen Übersicht zusammengefasst:
Gebäude werden über ein weitreichendes Rohrsystem mit Wärme für Heizung und Warmwasser versorgt, eine eigene Wärmeerzeugungsanlage wird nicht benötigt. Stattdessen wird die Wärme zentral erzeugt, beispielsweise in einem Heizkraftwerk oder in einer Geothermieanlage. Mehr zur M-Fernwärme
Bei der Nahwärme handelt es sich um eine dezentrale Wärmeversorgung. Zur Wärmegewinnung werden dabei Energiequellen wie Grundwasser genutzt, die sich in der Nähe der zu versorgenden Gebäude befinden. Mehr zur M-Nahwärme
Wärmepumpen können Energie aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich nutzen, um Gebäude unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu beheizen. Mehr zur M-Wärmepumpe
Sie möchten wissen, welche Wärmelösung an Ihrer Adresse verfügbar ist? Mit Eingabe Ihrer Adresse können Sie einfach herausfinden, welche Optionen durch die SWM zur Verfügung stehen.
Sie haben die Möglichkeit, auf verschiedene Förderungen zuzugreifen, wenn klimafreundliche Standards eingehalten werden. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Sie durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier: Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Neben den Förderungen auf Bundesebene lohnt es sich auch, einen Blick auf regionale Programme zu werfen. So unterstützt die Landeshauptstadt München mit ihrem Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude (FKG) den Bau von Gebäuden, die hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude (FKG)
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf offene Fragen rund um das Thema Wärmewende und geeignete Wärmelösungen der Stadtwerke München.
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Mit dem Gebäudeenergiegesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Wärmebedarf von Gebäuden nachhaltig zu reduzieren und für den verbleibenden Bedarf den Fokus auf erneuerbare Energien zu legen.
Das Gebäudeenergiegesetz betrifft alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dies umfasst sowohl Wohnhäuser als auch gewerblich genutzte Immobilien und öffentliche Gebäude.
In Neubaugebieten dürfen seit dem 1. Januar 2024 nur Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Diese Regelung gilt für alle Neubauten, für die seit Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde. Für Neubauten außerhalb eines Neubaugebiets greifen dieselben Regelungen wie für Bestandsgebäude.
Die Vorgabe, dass neu errichtete Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erzeugen müssen, gilt für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken zunächst noch nicht, sondern erst ab dem 30.06.2026 bzw. dem 30.06.2028, abhängig von der Größe der Gemeinde. Sollte die jeweilige Gemeinde allerdings vor diesen Stichtagen bereits (Teil-)Gebiete ihres Gemeindegebietes als Aus- oder Neubaugebiet für ein Wärmenetz bzw. Wasserstoffnetz ausweisen, wird die 65 %-Vorgabe in diesen Gebieten schon einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung verbindlich.
Wurde oder wird eine Heizung zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Zeitpunkt, ab dem die 65 %-Vorgabe verbindlich ist, eingebaut, darf diese noch bis spätestens 2045 fossil betrieben werden, muss aber ab dem 1.1.2029 zu einem steigenden Anteil mit Biomasse, grünem oder blauen Wasserstoff betrieben werden. Notwendig ist zudem eine Energieberatung.
Des Weiteren gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen. So kann beispielsweise im Fall eines Heizungstauschs, auch nachdem die 65 %-Vorgabe verbindlich geworden ist, noch für bis zu 5 Jahre eine rein fossil betriebene Heizungsanlage eingebaut werden. Auch für den Fall, dass ein Fernwärmeanschluss noch nicht gleich zur Verfügung steht, aber vereinbart wird, dass dieser binnen 10 Jahren erfolgt und ein entsprechender Wärmeliefervertrag geschlossen wird, kann übergangsweise eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden.
Ganz wichtig ist: Es muss keine bestehende Heizung ausgebaut werden. Diese darf weiterbetrieben und auch repariert werden. Erst ab 2045 dürfen nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.
Seit vielen Jahren arbeiten die SWM an verschiedenen Wärmelösungen. Je nach Standort und sonstigen Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Lösungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung. Dazu zählen M-Fernwärme, M-Nahwärme und M-Wärmepumpe sowie M-Erdgas für die bestehenden Erdgasheizungen.
Mehr Informationen zu den einzelnen Wärmelösungen der SWM finden Sie hier: