M-Ladelösung – Elektromobilität leicht gemacht
Mit der M-Ladelösung bieten wir Unternehmen, die Lademöglichkeiten für Kund*innen, die Belegschaft oder den eigenen Fuhrpark schaffen möchten, die passende Lösung. Auch Eigentümer*innen und Hausverwaltungen von Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern bieten wir eine einfache Bereitstellungs-Lösung zum emissionsfreien Laden von Elektrofahrzeugen.
125 Euro¹ für 125 Jahre SWM
Wir feiern den 125. Geburtstag der Stadtwerke München. Sichern Sie sich als Dankeschön einen Rabatt in Höhe von 125 Euro¹ auf die M-Ladelösung zur Miete!
Schnell sein lohnt sich! Der Aktionszeitraum¹ läuft vom 01.11.2024 bis zum 30.11.2024!
Zur Rabattaktion
¹ Aktionsbedingungen „125 Euro für 125 Jahre SWM“
- Die SWM Versorgungs GmbH (nachfolgend SWM) gewährt Interessent*innen für das Produkt M-Ladelösung (Mietvertrag) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen einen Rabatt.
- Voraussetzung für den Erhalt des Rabattes ist, dass:
a) der*die Interessent*in der SWM im Aktionszeitraum vom 01.11.2024 bis zum 30.11.2024 sein*ihr Interesse am Abschluss eines Vertrags über das Produkt M-Ladelösung (Mietvertrag) mit dem Online-Formular „125 Euro für 125 Jahre SWM – Jetzt Anfrage senden und Rabatt auf die M-Ladelösung zur Miete sichern!“ bekundet. Berücksichtigung finden nur solche Online-Formulare, die den SWM in dem Aktionszeitraum vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt zugehen.
b) der*die Interessent*in zum Zeitpunkt, in dem das Online-Formular bei den SWM eingeht, für den jeweiligen Stellplatz, an dem der Ladepunkt errichtet werden soll, noch keinen Vertrag mit den SWM über einen Ladepunkt an dem jeweiligen Stellplatz geschlossen hat,
c) das Grundstück, auf dem der Ladepunkt bereitgestellt werden soll, in der europäischen Metropolregion München liegt,
d) der*die Interessent*in spätestens innerhalb von einem Jahr nach Ende des Aktionszeitraums für den jeweiligen Stellplatz, an dem der Ladepunkt errichtet werden soll, einen Mietvertrag für die M-Ladelösung mit den SWM schließt. Maßgeblich ist der Eingang des von dem*der Interessent*in unterschriebenen Mietvertrags bei den SWM.
e) spätestens bei Abschluss des Mietvertrags für die Liegenschaft, auf der sich der Stellplatz des*der Interessent*in befindet, zwischen den SWM und dem*der Eigentümer*in ein gültiger Gestattungsvertrag besteht sowie die Zustimmung sämtlicher Sondereigentümer*innen der von einem solchen Mietvertrag betroffenen Stellplätze vorliegt.
- Interessent*in können natürliche und juristische Personen sein.
- Interessent*innen können im Online-Formular unter dem Feld „Anzahl auszustattende Stellplätze“ mehrere Stellplätze pro Liegenschaft angegeben, für welche sie sich einen Rabatt sichern möchten. Interessent*innen können das Online-Formular jeweils einmal für verschiedene Liegenschaften ausfüllen und abschicken.
- Die SWM gewähren den Interessent*innen für jeden Stellplatz, für den die in Ziffer 2 genannten Voraussetzungen vorliegen, einen Rabatt in Höhe von 125 EUR brutto auf das Bereitstellungsentgelt, das im Rahmen des Mietvertrags für die M-Ladelösung für den jeweiligen Stellplatz vereinbart wird. Der Rabatt für den jeweiligen Stellplatz wird ausschließlich mit dem Bereitstellungsentgelt für den jeweiligen Stellplatz verrechnet. Die Auszahlung des Rabatts ist ausgeschlossen.
- Der Rabatt ist nicht übertragbar.
- Die Teilnahme an der Aktion begründet keinen Anspruch des*der Interessent*in gegenüber den SWM auf Abschluss eines Mietvertrags für die M-Ladelösung.
Passende M-Ladelösung finden
Vorteile, Preise und Ablauf: Alles auf einen Blick
Welche Ladelösung ist die richtige? Wie sieht es mit den Kosten aus? Und was sind die nächsten Schritte? All das können Sie mit drei Klicks herausfinden!
Alle Services aus einer Hand
Von der Installation und Inbetriebnahme Ihrer Ladepunkte bis hin zur Inspektion, Wartung sowie Entstörung – bei uns erhalten Sie auf Wunsch alle Leistungen unkompliziert aus einer Hand.
1. Basisleistungen
2. Services
3. Energie
Ihre Vorteile
Die Ladeinfrastruktur, die sich Ihrem Projekt anpasst.
Ob für ein Neubauprojekt, ein Bestandsobjekt oder für das eigene Unternehmen:
Die M-Ladelösung lässt sich auf Ihre individuellen Bedürfnisse auslegen. Entdecken Sie die Vorteile der M-Ladelösung:
- Macht sicheres und schnelles Laden an Ihrem Standort möglich
- Aufwertung Ihrer Immobilie mit einer zukunftsorientieren Technologie
- Emissionsfreie Mobilität mit M-Ladestrom Plus (100 % Ökostrom)
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Herausforderungen des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) werden gelöst
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Wenig Aufwand für Bereitsteller*innen und Nutzer*innen
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Optimal auf Ihren Hausanschluss abgestimmtes Lastmanagement
- Ausbaufähige Infrastruktur auf dem neusten Stand der Technik
- Ausstattung verschiedener Stellplatzarten z. B. „Duplexparker” möglich
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Attraktive Förderung
Passgenaue Konzepte für Ihre spezifische Situation
Ablauf und Schritte
Ablauf für Bereitsteller*innen einer Ladeinfrastruktur in einem Bestandsgebäude:
- Voraussetzungen prüfen:
Senden Sie uns bitte vorab alle Unterlagen zu Ihrem Objekt zu. Wir benötigen von Ihnen: Baujahr des Gebäudes, Grundrissplan der Tiefgarage und des Elektroraumes inkl. Brandschutzkonzept, Anzahl der Stellplätze gesamt, Typ und Stellplatzanzahl der verbauten Multiparker-Systeme (falls vorhanden), Angaben zu den vorhandenen Freiflächen für unsere Lösung. Gehen Sie für die Angabe der Freiflächen nach folgender Anleitungvor. Nach Prüfung der Unterlagen führen wir die technische Analyse durch. - Eigentümer*innen und entscheidungsbefugte Personen informieren:
Sofern die M-Ladelösung für Ihr Objekt in Frage kommt, stellen wir Ihnen gerne Informationsunterlagen für die Teilnehmer*innen der Eigentümerversammlung bzw. Personen, die über die Ladeinfrastruktur entscheiden, zur Verfügung. Nehmen Sie den Antrag auf Abstimmung über den Gestattungsvertrag auf die Versammlungsagenda und informieren Sie die Eigentümer*innen und/oder Entscheider*innen rechtzeitig darüber. - Eigentümer*innen und/oder Entscheider*innen stimmen ab:
Anschließend wird über den Beschlussantrag zum Abschluss des Gestattungsvertrags (bei Wohnungseigentümergemeinschaften in der Eigentümerversammlung) abgestimmt. Informieren Sie uns bitte über das Ergebnis der Abstimmung. - Installation & Inbetriebnahme der M-Ladelösung:
Sobald ausreichend Verträge mit den Stellplatznutzenden (gerne auch von verschiedenen Personen) abgeschlossen sind, starten wir mit dem Verbau der M-Ladelösung. Die genaue Anzahl kann bei Ihrem Accounter erfragt werden.
Bitte beachten: Sollte es nur eine*n Eigentümer*in bzw. eine entscheidungsbefugte Person geben, sind Schritt 2 und 3 nicht erforderlich. Der Gestattungsvertrag kann direkt unterschrieben werden.
Ablauf für Bereitsteller*innen einer Ladeinfrastruktur in einem Neubau:
- Vorgespräch:
Stellen Sie uns zu Beginn bitte Informationen zum Bauvorhaben und Angaben zu den Beteiligten (Eigentümer*innen, Elektroplaner usw.) zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. - Technische Beratung:
Sofern die M-Ladelösung für Ihr Objekt in Frage kommt, klären wir mit Ihnen die technische Umsetzung. Sie erfahren, welche Komponenten an welchen Stellen verbaut werden müssen und was bei der Netzanmeldung Ihrer Ladeinfrastruktur zu beachten ist. - Verträge:
Die Eigentümer*innen werden über die Planung informiert. Sofern eine Umsetzung erfolgen soll, werden die Verträge unterzeichnet. - Bau des Gebäudes:
Die nötigen Vorrüstungen für die M-Ladelösung lassen sich während des Rohbaus realisieren. Die Netzanmeldung erfolgt durch den Elektroplaner des Neubauvorhabens. - Installation und Inbetriebnahme der M-Ladelösung:
Wir starten mit dem Verbau der M-Ladelösung sobald ausreichend Verträge abgeschlossen wurden und kümmern uns um die technische Abnahme.
Ablauf für Bereitsteller*innen einer Ladeinfrastruktur in einem Garagenhof oder Innenhof:
In Ihrem Garagenhof bzw. Innenhof ist ein Hausanschluss vorhanden? Dann gilt für Sie dasselbe Vorgehen wie für Bestandsgebäude.
In Ihrem Garagenhof bzw. Innenhof ist kein Hausanschluss vorhanden? Hier sieht das weitere Vorgehen wie folgt aus:
- Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber einen neuen Hausanschluss. In München wenden Sie sich gerne an das Hausanschlussbüro.
- Daraufhin erhalten Sie ein Angebot vom Netzbetreiber.
Eine Alternative: Lassen Sie sich vom regulären Hausanschluss/Zählerkasten ausgehend einen weiteren Hausanschluss legen. Die Prüfung, ob dies grundsätzlich möglich ist und zu welchen Kosten, übernimmt unser Hausanschlussbüro.
- Nach Legung des Hausanschlusses gilt dasselbe Vorgehen wie das für Bestandsgebäude.
Hausanschlussbüro: Kontakt und Beratung
Unser Hausanschlussbüro erreichen Sie telefonisch unter 089/2361-3040 oder via E-Mail unter hausanschluss@swm.de.
Bitte beachten Sie zudem:
Die technischen Anschlussbedingungen auf Außenstellplätzen sind in der Regel von den Eigentümer*innen herzustellen. Eigentümer*innen müssen folglich klären, ob eine Leitungslegung an der Außenfassade der Garagen möglich ist und betroffene Personen an der Eigentumsgrenze (z. B. Nachbar*innen) nicht stört. Im Falle einer Umsetzung benötigen Sie die Zustimmung sämtlicher Garagenbesitzer*innen, die von baulichen Veränderungen betroffen sind (Kabelführung etc.). Zusätzlich muss über den Garagenhersteller geprüft werden, ob eine Anschlusslegung möglich ist, ohne die Bausubstanz zu gefährden (Feuchtigkeit etc.).
Anmeldung und Genehmigung einer Ladestation
Ladestationen bis 11 kW (anmeldepflichtig)
Sofern Sie die Installation einer Ladeinfrastruktur bis 11 kW anmelden möchten, bitten wir Sie, folgendes Formular auszufüllen.
Anschlussformular bis 11 kW zum Download
Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt an hausanschluss@swm.de.
Bei Bedarf finden Sie weiterführende Informationen zur Anmeldung Ihrer Ladeinfrastruktur hier
Ladestationen ab 11 kW (genehmigungspflichtig)
Um sich eine Ladeinfrastruktur mit mehr als 11 kW genehmigen zu lassen, füllen Sie bitte folgenden Antrag aus.
Anschlussformular ab 11 kW zum Download
Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt an hausanschluss@swm.de.
Bei Bedarf finden Sie weiterführende Informationen zur Genehmigung Ihrer Ladeinfrastruktur hier
Für Fragen oder weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an:
Telefon: +49 89 2361-3040
Telefax: +49 89 2361-3151
E-Mail: hausanschluss@swm.de
Beratung und Angebot
Kostenlos und unverbindlich anfragen
Sie benötigen weitere Informationen und Beratung? Oder dürfen wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen? Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da und besprechen Ihr Projekt mit Ihnen im Detail.
Kontakt
Wir sind gerne für Sie da!
- + 49 89 2361 4401 (allgemeine Anfragen)
Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr
Störungs-Hotline (24/7)
Wir helfen rund um die Uhr weiter!
- 0800 796 888 023
bei Störungen öffentlicher Ladepunkte -
0800 796 888 021
bei Störungen Ihrer privaten/gewerblichen Ladepunkte (M-Ladelösung)