M-Ladelösung – Elektromobilität leicht gemacht

Start E-Mobilität Gewerbliche M-Ladelösung
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M-Ladelösung – Elektromobilität leicht gemacht

Mit der M-Ladelösung bieten wir Unternehmen, die Lademöglichkeiten für Kund*innen, die Belegschaft oder den eigenen Fuhrpark schaffen möchten, die passende Lösung. Auch Eigentümer*innen und Hausverwaltungen von Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern bieten wir eine einfache Bereitstellungs-Lösung zum emissionsfreien Laden von Elektrofahrzeugen.

Ihr Aktionsangebot für die M-Ladelösung

125 Euro¹ für 125 Jahre SWM

Wir feiern den 125. Geburtstag der Stadtwerke München. Sichern Sie sich als Dankeschön einen Rabatt in Höhe von 125 Euro¹ auf die M-Ladelösung zur Miete! 

Schnell sein lohnt sich! Der Aktionszeitraum¹ läuft vom 01.11.2024 bis zum 30.11.2024! 
 
Zur Rabattaktion

¹ Aktionsbedingungen „125 Euro für 125 Jahre SWM“

  1. Die SWM Versorgungs GmbH (nachfolgend SWM) gewährt Interessent*innen für das Produkt M-Ladelösung (Mietvertrag) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen einen Rabatt.
  2. Voraussetzung für den Erhalt des Rabattes ist, dass:   

    a) der*die Interessent*in der SWM im Aktionszeitraum vom 01.11.2024 bis zum 30.11.2024 sein*ihr Interesse am Abschluss eines Vertrags über das Produkt M-Ladelösung (Mietvertrag) mit dem Online-Formular „125 Euro für 125 Jahre SWM – Jetzt Anfrage senden und Rabatt auf die M-Ladelösung zur Miete sichern!“ bekundet. Berücksichtigung finden nur solche Online-Formulare, die den SWM in dem Aktionszeitraum vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt zugehen.  

    b) der*die Interessent*in zum Zeitpunkt, in dem das Online-Formular bei den SWM eingeht, für den jeweiligen Stellplatz, an dem der Ladepunkt errichtet werden soll, noch keinen Vertrag mit den SWM über einen Ladepunkt an dem jeweiligen Stellplatz geschlossen hat,

    c) das Grundstück, auf dem der Ladepunkt bereitgestellt werden soll, in der europäischen Metropolregion München liegt,

    d) der*die Interessent*in spätestens innerhalb von einem Jahr nach Ende des Aktionszeitraums für den jeweiligen Stellplatz, an dem der Ladepunkt errichtet werden soll, einen Mietvertrag für die M-Ladelösung mit den SWM schließt. Maßgeblich ist der Eingang des von dem*der Interessent*in unterschriebenen Mietvertrags bei den SWM.

    e) spätestens bei Abschluss des Mietvertrags für die Liegenschaft, auf der sich der Stellplatz des*der Interessent*in befindet, zwischen den SWM und dem*der Eigentümer*in ein gültiger Gestattungsvertrag besteht sowie die Zustimmung sämtlicher Sondereigentümer*innen der von einem solchen Mietvertrag betroffenen Stellplätze vorliegt.

  3. Interessent*in können natürliche und juristische Personen sein.
  4. Interessent*innen können im Online-Formular unter dem Feld „Anzahl auszustattende Stellplätze“ mehrere Stellplätze pro Liegenschaft angegeben, für welche sie sich einen Rabatt sichern möchten. Interessent*innen können das Online-Formular jeweils einmal für verschiedene Liegenschaften ausfüllen und abschicken.
  5. Die SWM gewähren den Interessent*innen für jeden Stellplatz, für den die in Ziffer 2 genannten Voraussetzungen vorliegen, einen Rabatt in Höhe von 125 EUR brutto auf das Bereitstellungsentgelt, das im Rahmen des Mietvertrags für die M-Ladelösung für den jeweiligen Stellplatz vereinbart wird. Der Rabatt für den jeweiligen Stellplatz wird ausschließlich mit dem Bereitstellungsentgelt für den jeweiligen Stellplatz verrechnet. Die Auszahlung des Rabatts ist ausgeschlossen.
  6. Der Rabatt ist nicht übertragbar. 
  7. Die Teilnahme an der Aktion begründet keinen Anspruch des*der Interessent*in gegenüber den SWM auf Abschluss eines Mietvertrags für die M-Ladelösung.

Passende M-Ladelösung finden

Vorteile, Preise und Ablauf: Alles auf einen Blick

Welche Ladelösung ist die richtige? Wie sieht es mit den Kosten aus? Und was sind die nächsten Schritte? All das können Sie mit drei Klicks herausfinden!

M-Ladelösung finden

 

Alle Services aus einer Hand

Von der Installation und Inbetriebnahme Ihrer Ladepunkte bis hin zur Inspektion, Wartung sowie Entstörung – bei uns erhalten Sie auf Wunsch alle Leistungen unkompliziert aus einer Hand.

Diese Service-Leistungen erwarten Sie:

1. Basisleistungen

Basisinfrastruktur:

Die SWM installieren nicht nur den Ladepunkt und die notwendigen elektrischen Zuleitungen, sondern auch weitere Komponenten. Schauen Sie hierzu gerne unser Video

Aufbau der M-Ladelösung: Was wird neben der Wallbox noch installiert?

Installation

Die Installation der Basisinfrastruktur erfolgt in der Regel drei Monate nach Vertragsschluss.

2. Services

Inbetriebnahme:

Die SWM binden den Ladepunkt an das Backend an und überprüfen mittels Funktionstest die Verbindung. Nach erfolgreicher Anbindung (Inbetriebnahme) erhalten Sie eine unverzügliche Information sowie weitere Unterlagen.

Instandhaltung

Die SWM führen Maßnahmen durch, die im Zuge der „Wartung & Inspektion“ oder „Entstörung vor Ort“ als notwendig identifiziert worden sind, um den Ladepunkt funktionsfähig zu halten.

 

Wartung und Inspektion

Die SWM führen eine jährliche Sicht-, Funktions- und Isolationsprüfung des Ladepunkts und zugehöriger Leitungen unter Beachtung geltender Vorschriften und Regeln der Technik durch.

 

Nutzerverwaltung per RFID-Karten

Nutzer*innen der M-Ladelösung wird eine RFID-Karte je Ladepunkt zu Identifikationszwecken bereitgestellt. Weitere RFID-Karten sind auf Wunsch gegen Aufpreis möglich.

 

24/7-Entstörung

Der SWM Entstördienst ist für Sie 24/7 telefonisch unter 0800/796 888 021 erreichbar. Wir entstören Ihren Ladepunkt entweder aus der Ferne oder senden Ihnen einen Techniker, der die Störung vor Ort behebt.

 

App "SWM more"

Das Kundenportal SWM more ermöglicht das Monitoring der im Vertrag genannten Ladepunkte. Auch eine Übersicht aller getätigten Ladevorgänge und den zugehörigen Ladevorgangsdaten wird im Kundenportal geboten. Die Anmeldung können Nutzer*innen der M-Ladelösung über den M-Login durchführen. 

Zur SWM more

Lastmanagement:

Das dynamische Lastmanagement stellt die gleichmäßige Leistungsverteilung an alle Nutzer*innen sicher: Andere Abnehmer und Stromverbraucher im Objekt werden vorrangig versorgt. Reicht die Leistung nicht aus, wird die Ladeleistung der Ladepunkte zeitweise verringert. Sie brauchen also keine Angst haben, dass im restlichen Haus das Licht ausgeht.

Ein statisches Lastmanagement ist auf Anfrage ebenfalls möglich. 
Weitere Infos Lastmanagement

Monitoring

Es erfolgt eine laufende Fernanalyse folgender Punkte: Ladepunkte, Ladeleistung, Lastmanagement, RFID-Nutzerverwaltung. Ein Fern-Neustart der Ladestation ist im Falle einer Störung möglich („Remote Entstörung“).

Störungen werden gemäß folgender Punkte behandelt:

  • Bereitstellung Telefon-Hotline zur Entgegennahme von Störungsmeldungen (Besetzung gemäß Geschäftszeiten)
  • Analyse der vorliegenden Störung an der betroffenen Ladestation per Fernzugriff innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung

Gästeladen (optional)

Mit dem optionalen Service des Gästeladens ermöglichen Sie einem externen Personenkreis das Laden an Ihrem Ladepunkt. Dabei sollte Ihr Ladepunkt öffentlich zugänglich sein. Ist das Gästeladen einmal aktiviert, können andere E-Mobilist*innen mit einer Ladekarte der SWM oder einer Partnerkarte aus dem Ladenetzverbund an Ihrer Ladestation M-Ökostrom tanken.

Den bezogenen Ökostrom rechnen wir Ihnen nicht ab: Denn alle Nutzer*innen Ihres Ladepunkts zahlen den mit ihrem Mobilitätsanbieter vereinbarten Tarif. Mehr zum Gästeladen

3. Energie

M/Ladestrom Plus 

Die SWM stellen an den Ladepunkten Ökostrom zur Verfügung. Optional haben Sie die Möglichkeit, dass weitere Nutzende des Ladepunktes eine eigene Ladekarte erhalten. Deren Ladevorgänge werden separat abgerechnet. Mehr zur Ladekartenabrechnung

Ihre Vorteile

Die Ladeinfrastruktur, die sich Ihrem Projekt anpasst.

Ob für ein Neubauprojekt, ein Bestandsobjekt oder für das eigene Unternehmen:
Die M-Ladelösung lässt sich auf Ihre individuellen Bedürfnisse auslegen. Entdecken Sie die Vorteile der M-Ladelösung:

  • Macht sicheres und schnelles Laden an Ihrem Standort möglich
  • Aufwertung Ihrer Immobilie mit einer zukunftsorientieren Technologie
  • Emissionsfreie Mobilität mit M-Ladestrom Plus (100 % Ökostrom)
  • Herausforderungen des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) werden gelöst

  • Wenig Aufwand für Bereitsteller*innen und Nutzer*innen

  • Optimal auf Ihren Hausanschluss abgestimmtes Lastmanagement

  • Ausbaufähige Infrastruktur auf dem neusten Stand der Technik
  • Ausstattung verschiedener Stellplatzarten z. B. „Duplexparker” möglich
  • Attraktive Förderung

Passgenaue Konzepte für Ihre spezifische Situation

Immobilienwirtschaft
Ob Neubauprojekte oder Bestandsobjekte – wir klären, wie viele Ladestationen mit welcher Leistung im Rahmen des Netzanschlusses möglich sind, und bieten zudem eine modulare Service-Paket-Lösung an. Das in der Regel kostenlos: Es zahlt nur, wer sich für die M-Ladelösung entscheidet und sie nutzt.

Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
Wir unterstützen Sie, um in der Eigentümerversammlung die erforderliche
Zustimmung zu erhalten: Die M-Ladelösung bietet einen leichten Einstieg in die Elektromobilität. Es entstehen in der Regel keine Kosten und kaum Arbeit für Wohnungseigentümer-Gemeinschaft und Hausverwaltung.

Unternehmen, Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie
Ob Ladestationen für Kundschaft, Besucher*innen, Geschäftspartner oder für den eigenen Fuhrpark: Wir bieten stets das passende Konzept für unterschiedliche Nutzergruppen. Auch um die Abrechnung müssen Sie sich keine Gedanken machen, die übernehmen wir für Sie.

Kosten berechnen

Kostenmodelle

Von der Bereitstellung einzelner Ladepunkte bis hin zur Versorgung mit Ökostrom zum Laden der E-Fahrzeuge: Entdecken Sie das passende Kostenmodell und informieren Sie sich über die Hardware.

Kosten im Überblick
Ihr Weg zur M-Ladelösung

Ablauf und Schritte

Ablauf für Bereitsteller*innen einer Ladeinfrastruktur in einem Bestandsgebäude:

  1. Voraussetzungen prüfen:
    Senden Sie uns bitte vorab alle Unterlagen zu Ihrem Objekt zu. Wir benötigen von Ihnen: Baujahr des Gebäudes, Grundrissplan der Tiefgarage und des Elektroraumes inkl. Brandschutzkonzept, Anzahl der Stellplätze gesamt, Typ und Stellplatzanzahl der verbauten Multiparker-Systeme (falls vorhanden), Angaben zu den vorhandenen Freiflächen für unsere Lösung. Gehen Sie für die Angabe der Freiflächen nach folgender Anleitung vor. Nach Prüfung der Unterlagen führen wir die technische Analyse durch.
  2. Eigentümer*innen und entscheidungsbefugte Personen informieren:
    Sofern die M-Ladelösung für Ihr Objekt in Frage kommt, stellen wir Ihnen gerne Informationsunterlagen für die Teilnehmer*innen der Eigentümerversammlung bzw. Personen, die über die Ladeinfrastruktur entscheiden, zur Verfügung. Nehmen Sie den Antrag auf Abstimmung über den Gestattungsvertrag auf die Versammlungsagenda und informieren Sie die Eigentümer*innen und/oder Entscheider*innen rechtzeitig darüber.
  3. Eigentümer*innen und/oder Entscheider*innen stimmen ab:
    Anschließend wird über den Beschlussantrag zum Abschluss des Gestattungsvertrags (bei Wohnungseigentümergemeinschaften in der Eigentümerversammlung) abgestimmt. Informieren Sie uns bitte über das Ergebnis der Abstimmung.
  4. Installation & Inbetriebnahme der M-Ladelösung:
    Sobald ausreichend Verträge mit den Stellplatznutzenden (gerne auch von verschiedenen Personen) abgeschlossen sind, starten wir mit dem Verbau der M-Ladelösung. Die genaue Anzahl kann bei Ihrem Accounter erfragt werden.

Bitte beachten: Sollte es nur eine*n Eigentümer*in bzw. eine entscheidungsbefugte Person geben, sind Schritt 2 und 3 nicht erforderlich. Der Gestattungsvertrag kann direkt unterschrieben werden.

 

Ablauf für Bereitsteller*innen einer Ladeinfrastruktur in einem Neubau:

  1. Vorgespräch:
    Stellen Sie uns zu Beginn bitte Informationen zum Bauvorhaben und Angaben zu den Beteiligten (Eigentümer*innen, Elektroplaner usw.) zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
  2. Technische Beratung:
    Sofern die M-Ladelösung für Ihr Objekt in Frage kommt, klären wir mit Ihnen die technische Umsetzung. Sie erfahren, welche Komponenten an welchen Stellen verbaut werden müssen und was bei der Netzanmeldung Ihrer Ladeinfrastruktur zu beachten ist.
  3. Verträge:
    Die Eigentümer*innen werden über die Planung informiert. Sofern eine Umsetzung erfolgen soll, werden die Verträge unterzeichnet.
  4. Bau des Gebäudes:
    Die nötigen Vorrüstungen für die M-Ladelösung lassen sich während des Rohbaus realisieren. Die Netzanmeldung erfolgt durch den Elektroplaner des Neubauvorhabens.
  5. Installation und Inbetriebnahme der M-Ladelösung:
    Wir starten mit dem Verbau der M-Ladelösung sobald ausreichend Verträge abgeschlossen wurden und kümmern uns um die technische Abnahme. 

 

 

Ablauf für Bereitsteller*innen einer Ladeinfrastruktur in einem Garagenhof oder Innenhof:

In Ihrem Garagenhof bzw. Innenhof ist ein Hausanschluss vorhanden? Dann gilt für Sie dasselbe Vorgehen wie für Bestandsgebäude.

In Ihrem Garagenhof bzw. Innenhof ist kein Hausanschluss vorhanden? Hier sieht das weitere Vorgehen wie folgt aus:

  1. Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber einen neuen Hausanschluss. In München wenden Sie sich gerne an das Hausanschlussbüro.
  2. Daraufhin erhalten Sie ein Angebot vom Netzbetreiber.

Eine Alternative: Lassen Sie sich vom regulären Hausanschluss/Zählerkasten ausgehend einen weiteren Hausanschluss legen. Die Prüfung, ob dies grundsätzlich möglich ist und zu welchen Kosten, übernimmt unser Hausanschlussbüro.

  1. Nach Legung des Hausanschlusses gilt dasselbe Vorgehen wie das für Bestandsgebäude.

 

Hausanschlussbüro: Kontakt und Beratung

Unser Hausanschlussbüro erreichen Sie telefonisch unter 089/2361-3040 oder via E-Mail unter hausanschluss@swm.de.


Bitte beachten Sie zudem:

Die technischen Anschlussbedingungen auf Außenstellplätzen sind in der Regel von den Eigentümer*innen herzustellen. Eigentümer*innen müssen folglich klären, ob eine Leitungslegung an der Außenfassade der Garagen möglich ist und betroffene Personen an der Eigentumsgrenze (z. B. Nachbar*innen) nicht stört. Im Falle einer Umsetzung benötigen Sie die Zustimmung sämtlicher Garagenbesitzer*innen, die von baulichen Veränderungen betroffen sind (Kabelführung etc.). Zusätzlich muss über den Garagenhersteller geprüft werden, ob eine Anschlusslegung möglich ist, ohne die Bausubstanz zu gefährden (Feuchtigkeit etc.).

Beratung anfragen

Bieten Sie öffentliche Ladestationen auf Ihren Stellplätzen an!

Sie verfügen über eine öffentlich zugängliche Fläche und möchten diese der Öffentlichkeit zum Laden von E-Autos zur Verfügung stellen? Wir haben die passende Lösung für Sie!

Mehr Informationen Jetzt Anfrage senden

Anmeldung und Genehmigung einer Ladestation

Ladestationen bis 11 kW (anmeldepflichtig)

Sofern Sie die Installation einer Ladeinfrastruktur bis 11 kW anmelden möchten, bitten wir Sie, folgendes Formular auszufüllen.

Anschlussformular bis 11 kW zum Download

Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt an hausanschluss@swm.de.

Bei Bedarf finden Sie weiterführende Informationen zur Anmeldung Ihrer Ladeinfrastruktur hier.

Ladestationen ab 11 kW (genehmigungspflichtig)

Um sich eine Ladeinfrastruktur mit mehr als 11 kW genehmigen zu lassen, füllen Sie bitte folgenden Antrag aus.

Anschlussformular ab 11 kW zum Download

Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt an hausanschluss@swm.de.

Bei Bedarf finden Sie weiterführende Informationen zur Genehmigung Ihrer Ladeinfrastruktur hier.

Für Fragen oder weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an:

Telefon: +49 89 2361-3040

Telefax: +49 89 2361-3151

E-Mail: hausanschluss@swm.de

 

Kontakt

Beratung und Angebot

Kostenlos und unverbindlich anfragen

Sie benötigen weitere Informationen und Beratung? Oder dürfen wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen? Kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da und besprechen Ihr Projekt mit Ihnen im Detail.

 

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da!

  • + 49 89 2361 4401 (allgemeine Anfragen)

Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr 
 

 

Störungs-Hotline (24/7)

Wir helfen rund um die Uhr weiter!

  • 0800 796 888 023
    bei Störungen öffentlicher Ladepunkte
  • 0800 796 888 021
    bei Störungen Ihrer privaten/gewerblichen Ladepunkte (M-Ladelösung

 

Auszeichnungen