125 Euro je Ladepunkt sparen¹
125 Euro¹ für 125 Jahre SWM
Fragen Sie unverbindlich die M-Ladelösung zur Miete an!
Jetzt Rabatt sichern¹ Aktionsbedingungen „125 Euro für 125 Jahre SWM“
- Die SWM Versorgungs GmbH (nachfolgend SWM) gewährt Interessent*innen für das Produkt M-Ladelösung (Mietvertrag) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen einen Rabatt.
- Voraussetzung für den Erhalt des Rabattes ist, dass:
a) der*die Interessent*in der SWM im Aktionszeitraum vom 01.11.2024 bis zum 30.11.2024 sein*ihr Interesse am Abschluss eines Vertrags über das Produkt M-Ladelösung (Mietvertrag) mit dem Online-Formular „125 Euro für 125 Jahre SWM – Jetzt Anfrage senden und Rabatt auf die M-Ladelösung zur Miete sichern!“ bekundet. Berücksichtigung finden nur solche Online-Formulare, die den SWM in dem Aktionszeitraum vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt zugehen.
b) der*die Interessent*in zum Zeitpunkt, in dem das Online-Formular bei den SWM eingeht, für den jeweiligen Stellplatz, an dem der Ladepunkt errichtet werden soll, noch keinen Vertrag mit den SWM über einen Ladepunkt an dem jeweiligen Stellplatz geschlossen hat,
c) das Grundstück, auf dem der Ladepunkt bereitgestellt werden soll, in der europäischen Metropolregion München liegt,
d) der*die Interessent*in spätestens innerhalb von einem Jahr nach Ende des Aktionszeitraums für den jeweiligen Stellplatz, an dem der Ladepunkt errichtet werden soll, einen Mietvertrag für die M-Ladelösung mit den SWM schließt. Maßgeblich ist der Eingang des von dem*der Interessent*in unterschriebenen Mietvertrags bei den SWM.
e) spätestens bei Abschluss des Mietvertrags für die Liegenschaft, auf der sich der Stellplatz des*der Interessent*in befindet, zwischen den SWM und dem*der Eigentümer*in ein gültiger Gestattungsvertrag besteht sowie die Zustimmung sämtlicher Sondereigentümer*innen der von einem solchen Mietvertrag betroffenen Stellplätze vorliegt.
- Interessent*in können natürliche und juristische Personen sein.
- Interessent*innen können im Online-Formular unter dem Feld „Anzahl auszustattende Stellplätze“ mehrere Stellplätze pro Liegenschaft angegeben, für welche sie sich einen Rabatt sichern möchten. Interessent*innen können das Online-Formular jeweils einmal für verschiedene Liegenschaften ausfüllen und abschicken.
- Die SWM gewähren den Interessent*innen für jeden Stellplatz, für den die in Ziffer 2 genannten Voraussetzungen vorliegen, einen Rabatt in Höhe von 125 EUR brutto auf das Bereitstellungsentgelt, das im Rahmen des Mietvertrags für die M-Ladelösung für den jeweiligen Stellplatz vereinbart wird. Der Rabatt für den jeweiligen Stellplatz wird ausschließlich mit dem Bereitstellungsentgelt für den jeweiligen Stellplatz verrechnet. Die Auszahlung des Rabatts ist ausgeschlossen.
- Der Rabatt ist nicht übertragbar.
- Die Teilnahme an der Aktion begründet keinen Anspruch des*der Interessent*in gegenüber den SWM auf Abschluss eines Mietvertrags für die M-Ladelösung.
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Gutschrift sichern
Einfach das Kontaktformular „125 Euro für 125 Jahre SWM – Jetzt Anfrage senden und Rabatt auf die M-Ladelösung zur Miete sichern!“ zwischen dem 01.11.2024 und dem 30.11.2024 ausfüllen und abschicken!
Klärung der Details
Wir fordern bei Ihrer Hausverwaltung, den Gebäudeeigentümer*innen oder dem Bauträger Unterlagen zu Ihrem Objekt an und führen eine technische Analyse durch. Sofern Ihr Objekt in Frage kommt, folgt der nächste Schritt.
Unterzeichnung des Mietvertrags
Sofern Sie den Mietvertrag innerhalb von einem Jahr nach Ende des Aktionszeitraums abschließen, erhalten Sie die Gutschrift auf das Bereitstellungsentgelt für den Ladepunkt. Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags ist ein Gestattungsvertrag³.
Installation & Inbetriebnahme
Der Ladepunkt wird installiert und in Betrieb genommen. Der Rabatt wird in Ihrer ersten Monatsrechnung berücksichtigt.
³ Erklärung Gestattungsvertrag
Basis für die M-Ladelösung ist ein Gestattungsvertrag, der den SWM das Recht einräumt, die erforderliche Ladeinfrastruktur zu errichten und zehn Jahre zu betreiben. Der Gestattungsvertrag wird zwischen Eigentümer*innen bzw. deren Vertreter*innen und den SWM geschlossen. Die Ladeinfrastruktur kann nach Ende der Gestattung gegen Entgelt ins Eigentum der Gebäudeeigentümer*innen übergehen.