Photovoltaikanlage anmelden: Eine Checkliste
30.04.2024 | Mit einer Photovoltaikanlage leisten Sie einen aktiven Beitrag zur regionalen Energiewende. Damit Sie Ihren eigenen Sonnenstrom erzeugen können, muss die PV-Anlage zunächst angemeldet werden. Unsere Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wo, wann und wie Sie Ihre PV-Anlage anmelden müssen und gibt Ihnen praktische Tipps an die Hand.
Wo muss ich eine PV-Anlage anmelden?
Jede privat und gewerblich genutzte Photovoltaikanlage, die ans Stromnetz angeschlossen wird, muss angemeldet werden. Die Anmeldung ist kostenlos. Wer die eigene PV-Anlage nicht anmeldet, riskiert den Anspruch auf die Einspeisevergütung. Sogenannte Inselanlagen (PV-Anlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind) sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Checkliste: Hier melden Sie Ihre PV-Anlage an
- Anmeldung beim Netzbetreiber: 4 - 8 Wochen vor Installationsbeginn
✓ Übernehmen wir für unsere M-Solar PlusKund*innen - Anmeldung beim Finanzamt: innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme
- Anmeldung beim Gewerbeamt (bei PV-Anlagen über 30 kWp): innerhalb von 4 Wochen
- Anmeldung im Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur): innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme
✓ Übernehmen wir für unsere M-Solar PlusKund*innen
Wichtig: Die Anmeldung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen!
1. PV-Anlage anmelden beim Netzbetreiber
Zuerst beantragen Sie den Anschluss ans Stromnetz bei Ihrem Netzbetreiber. Planen Sie für diesen Prozess (Netzverträglichkeitsprüfung) mindestens vier bis acht Wochen ein. Nach der Genehmigung dürfen Sie die Installation der Anlage planen. Im Anschluss an die technische Inbetriebnahme wird vom Installateurunternehmen ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt, mit dem die Anmeldung beim Netzbetreiber durchgeführt werden kann. Anschließend kann die Einspeisevergütung ausgeschüttet werden. Für unsere M-Solar Plus
Hinweis: Mit dem neuen EEG 2024 sollen Netzbetreiber verpflichtet werden, eine Anfrage zur Installation einer PV-Anlage bis 30 kWp innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Sonst gilt die angefragte Anlage automatisch als genehmigt. Bisher war diese Frist nur bis zu Anlagengrößen von 10,8 kWp gültig.
Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfen für die Registrierung von PV-Anlagen
2. PV-Anlage anmelden beim Finanzamt
Eine PV-Anlage wird aufgrund des Erhalts einer Einspeisevergütung als unternehmerische Tätigkeit betrachtet und muss innerhalb des ersten Monats formlos dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Hierfür erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Alternativ finden Sie diesen auch im Elster Portal.
Seit Januar 2023 gibt es Steuererleichterungen für Photovoltaik: Es fällt die Einkommenssteuer auf die Solarerträge und die Einspeisevergütung weg. Die Erleichterungen gelten für alle PV-Anlagen bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern und bis zu 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern. Zudem entfallen mit den Änderungen auch die Liebhaberei- und Kleinunternehmerregelungen. Auch eine Einkommensteuererklärung ist seitdem nicht mehr nötig.
3. PV-Anlage anmelden beim Gewerbeamt
Sollte Ihr Gewinn jährlich 24.500 € übersteigen, müssen Sie für die PV-Anlage ein Gewerbe anmelden. Diese Werte werden jedoch von kleinen Anlagen auf Hausdächern nicht erreicht.
Größere PV-Anlagen über 30 kWp müssen dem Gewerbeamt innerhalb von vier Wochen gemeldet werden, da Einnahmen aus der Stromerzeugung als gewerbliche Aktivität gesehen werden.
4. PV-Anlage anmelden im Marktstammdatenregister
Zuletzt registrieren Sie Ihre PV-Anlage auf der Website des Marktstammdatenregisters, indem Sie Ihre Kontaktdaten, den Standort der PV-Anlage und die technischen Daten eingeben. Wenn Sie neben der PV-Anlage noch einen Batteriespeicher haben, müssen Sie diesen zusätzlich anmelden. Hintergrund hierfür ist, dass die PV-Anlagen erfasst werden, um das Angebot und die Nachfrage auf dem Strommarkt besser einschätzen und somit den weiteren Ausbau des Stromnetzes besser planen zu können. Darüber hinaus ist die Registrierung der PV-Anlage Voraussetzung für eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz. Sie erhalten nach der Registrierung eine Bestätigung und eine Betreiber-Identifikationsnummer (Betreiber-ID), die für die Einspeisevergütung und Abrechnung wichtig ist.
Nach der technischen Inbetriebnahme durch das Installateurunternehmen gilt eine Frist von einem Monat für die Anmeldung. Alternativ können Sie die Anlage auch bis zu zwei Wochen im Voraus als „geplante Inbetriebnahme“ im Marktstammdatenregister hinterlegen.
Hinweis: Für unsere M-Solar Plus
Wichtig: Halten Sie stets Ihre Daten im Marktstammdatenregister aktuell. Sollten sich beispielsweise Ihre Kontaktdaten ändern, die PV-Anlage erweitert werden, eine Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch oder ein Nachrüstspeicher geplant sein, müssen Sie dies zeitnah melden.
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