SWM: Information für die Medien
Anpassung der Coronaschutzmaßnahmen betrifft auch Bäder und Saunen
Ab Sonntag, 3. April, entfallen die bisher geltenden coronabedingten Zutrittsregelungen für die Münchner Bäder, Saunen und M-Fitnesscenter. Grundlage ist die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Für Innenräume gilt von da an eine Empfehlung, die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin einzuhalten. Dies betrifft insbesondere den Mindestabstand und das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Eine FFP2-Maskenpflicht besteht in den Bädern nicht mehr. Die SWM bitten alle Besucher*innen, eigenverantwortlich zu agieren.
Da die Erfassung des Impf- bzw. Genesenen-Status an der Kasse entfällt, ist der Zutritt mit der M-Bäderkarte auch wieder über die Drehkreuze möglich. Dort wird Montag bis Samstag automatisch der Kurzschwimmertarif für 1,5 Stunden Aufenthalt abgebucht. Bei einem längeren Aufenthalt fällt beim Verlassen des Bads eine Nachzahlung an.
Ausnahme: MünchenPass-Inhaber lösen ihr Ticket bitte weiterhin an der Kasse, auch wenn sie eine Bäderkarte haben.
Für die Saunen gilt ebenfalls wieder Normalbetrieb, auch Aufgüsse und Wedeln sind seit 19.3. erlaubt.
Aktuelle Infos unter www.swm.de/baeder
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