Richtlinie über die Grundsätze der Stadtwerke München zum Umgang mit Daten und fortschreitender Digitalisierung (Corporate Digital Responsibility)

Präambel

Die SWM entwickeln stetig ihre Produkte und Dienstleistungen weiter, um Bürger/innen und Besucher/innen Münchens alle Vorteile von Vernetzung und Digitalisierung zugänglich zu machen. Unsere Vision: München als leuchtendes Beispiel einer vernetzten und lebenswerten Stadt. Weiterschreitende Digitalisierung und Vernetzung bieten neue Chancen, aber auch Herausforderungen. Dies betrifft den Schutz personenbezogener Daten von Kunden (nachfolgend: „Kundendaten“) und Beschäftigten (nachfolgend: „Beschäftigtendaten“) aber auch die Qualifikation unserer Mitarbeiter/innen und die Weiterentwicklung der Arbeitsplätze. 

 

1. Persönlicher Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für sämtliche Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 1 der SWM Konzernrichtlinie.

2. Grundsätze 
Kunden und Mitarbeiter/innen der SWM vertrauen darauf, dass mit ihren Daten sorgfältig umgegangen wird. Die SWM werden ihrer unternehmerischen und sozialen Verantwortung im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung gerecht.

Hierfür geben sich die SWM folgende verbindliche Grundsätze:

  1. Kunden der SWM können sich darauf verlassen, dass die SWM mit ihren Daten in ihrem Sinne fair und datenschutzkonform umgehen.
  2. Die SWM informieren ihre Kunden aktiv, transparent und verständlich über die Verarbeitung ihrer Kundendaten.
  3. Die SWM ermöglichen ihren Kunden einen selbstbestimmten Umgang mit ihren Daten.
  4. Wenn mehrere Stellen der SWM an der Verarbeitung von Kundendaten beteiligt sind, informieren die SWM ihre Kunden darüber.
  5. Die SWM informieren ihre Kunden, wenn Angebote der SWM die Dienste von Dritten beinhalten. 
  6. Auch bei der Nutzung von Diensten Dritter werden die SWM die Kundendaten bei Aufrechterhaltung ihrer hohen Qualitäts- und Servicestandards bestmöglich schützen. Bei der Auswahl solcher Dienste ist das Datenschutzniveau ein wesentliches Auswahlkriterium.
  7. Die SWM geben Kundendaten an Dritte nur weiter, wenn der Kunde hiermit einverstanden oder dies gesetzlich vorgesehen ist.
  8. Für Big-Data-Anwendungen verarbeiten die SWM Kundendaten nur mit Einwilligung des Betroffenen oder in anonymisierter Form. Big-Data-Anwendungen der SWM (z.B. im Bereich der Verkehrsstromanalysen) haben stets einen konkreten Nutzen für diejenigen Kunden, deren Daten verarbeitet werden.
  9. Die vorstehenden Grundsätze gelten sinngemäß auch für Mitarbeiter/innendaten, soweit diese Grundsätze auf das Beschäftigungsverhältnis übertragbar sind.
  10. Die Qualifikation unserer Mitarbeiter in Fragen der IT und Digitalisierung hat einen hohen Stellenwert, damit sich jeder Mitarbeiter souverän und kompetent in der digitalen Welt bewegen kann. Die SWM leiten frühzeitig die notwendigen Schritte ein, um die an der Digitalisierung beteiligten Mitarbeiter/innen zu qualifizieren und bei Bedarf neue Tätigkeitsfelder anzubieten. Dabei bekennen sich die SWM uneingeschränkt zur Mitbestimmung.
  11. Diese Richtlinie machen die SWM öffentlich zugänglich. Etwaige Änderungen teilen die SWM transparent mit.

Auszeichnungen