Schritt für Schritt: Ihr Weg zur M-Ladelösung

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Schritt für Schritt: Ihr Weg zur M-Ladelösung

So gelangen Sie zu Ihrer eigenen Ladestation für den Tiefgaragenstellplatz, den Carport oder die Einzelgarage im Eigenheim. Wir erklären Ihnen das Vorgehen – und das abhängig von Ihrer derzeitigen Wohn- bzw. Parksituation.

Tiefgarage, Parkhaus

Ablauf für Stellplatznutzer*innen in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus:

  1. Nennen Sie uns einen Kontakt, mit dem wir einen Gestattungsvertrag schließen können (z. B. Hausverwaltung, Gebäudeeigentümer*in, Bauträger). Dieser muss uns einige Daten zur Verfügung stellen, alle Informationen dazu finden sich hier.
  2. Nachdem wir Kontakt aufgenommen haben, prüfen wir die technischen Gegebenheiten in der Liegenschaft.
  3. Anschließend unterschreiben die Eigentümer*innen bzw. deren Vertreter*innen den Gestattungsvertrag. Damit geben sie ihre Erlaubnis, dass die Ladeinfrastruktur errichtet werden darf.
  4. Sie erhalten den M-Ladelösung Mietvertrag. Bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnen, beantragen Sie ggf. damit die Förderung bei der zuständigen Förderstelle.
  5. Sobald die Förderung bestätigt wurde, unterzeichnen Sie als Stellplatznutzer*in den M-Ladelösung Mietvertrag.
  6. Sobald ausreichend Verträge (gerne auch von verschiedenen Nutzenden) abgeschlossen wurden, erfolgt die Installation der M-Ladelösung inklusive der technischen Abnahme durch die SWM. Wir kümmern uns um den Betrieb und Sie können einfach alle Services nutzen.


​​​​​​Zur Erklärung:

Basis für die M-Ladelösung ist ein Gestattungsvertrag, der den SWM das Recht einräumt, die erforderliche Ladeinfrastruktur zu errichten und zehn Jahre zu betreiben. Der Gestattungsvertrag wird zwischen Eigentümer*innen bzw. deren Vertreter*innen und den SWM geschlossen. Die Ladeinfrastruktur kann nach Ende der Gestattung gegen Entgelt ins Eigentum der Gebäudeeigentümer*innen übergehen.

Den M-Ladelösung Mietvertrag, den Sie als Stellplatznutzer*in mit uns schließen, ist der Auftrag zur Umsetzung der M-Ladelösung. Wir vermieten Ihnen die Ladeeinrichtung an Ihrem Stellplatz (Wallbox, Stromleitung, Datenleitung) inklusive aller Services für drei Jahre. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich.

 

Beratung anfragen

Eigenheim, Carport, Einzelgarage

Ablauf für Nutzer*innen einer Einzelgarage:

  1. Sie entscheiden sich, welche Ladeleistung in Abhängigkeit Ihres Fahrzeugs benötigt wird.
  2. Anschließend beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl, die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und ein Angebot für die Installationsmaßnahmen inklusive Inbetriebnahme der Ladelösung zu erstellen. Sollten Sie noch einen Fachpartner benötigen, können Sie sich auf der Webseite der Elektroinnung München informieren: Elektroinnung München
  3. Sobald Ihnen das Angebot vom Elektrofachbetrieb vorliegt, teilen Sie uns die gewünschte Ladestation inklusive Zubehör mit und wir erstellen Ihnen ein individuelles Wallbox-Angebot.
  4. Nach Erhalt beider Angebote können Sie diese ohne Ihre Unterschrift zusammen mit dem Förderantrag beim gewünschten Fördermittelgeber (z. B. Landeshauptstadt München, KfW) einreichen.
  5. Sobald die Förderzusage vorliegt, kann das unterschriebene Wallbox-Angebot an uns zurückgesendet werden.
  6. Abschließend verschicken wir Ihre Ladestation und die Umsetzung durch den Elektrofachbetrieb kann erfolgen.

 

Bitte beachten Sie:

Für die Installation Ihrer Ladestation ist ein entsprechender Antrag bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber zu stellen. Mehr Infos

 

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Garagenhof, Innenhof

Ablauf für Stellplatznutzer*innen in einem Garagenhof oder Innenhof:

In Ihrem Garagenhof bzw. Innenhof ist ein Hausanschluss vorhanden? Dann gilt für Sie dasselbe Vorgehen wie für Parkhäuser und Tiefgaragen.

In Ihrem Garagenhof bzw. Innenhof ist kein Hausanschluss vorhanden? Hier sieht das weitere Vorgehen wie folgt aus:

  1. Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber einen neuen Hausanschluss. In München wenden Sie sich gerne an das Hausanschlussbüro. Die Kontaktangaben finden Sie im Weiteren.
  2. Daraufhin erhalten Sie ein Angebot vom Netzbetreiber.

Eine Alternative: Lassen Sie sich vom regulären Hausanschluss/Zählerkasten ausgehend einen weiteren Hausanschluss legen. Die Prüfung, ob dies grundsätzlich möglich ist und zu welchen Kosten, übernimmt unser Hausanschlussbüro. Die Kontaktangaben finden Sie im Weiteren.

  1. Nach Legung des Hausanschlusses gilt dasselbe Vorgehen wie bei Parkhäusern und Tiefgaragen.

 

Hausanschlussbüro: Kontakt und Beratung

Unser Hausanschlussbüro erreichen Sie telefonisch unter 089/2361-3040 oder via E-Mail unter hausanschluss@swm.de.

Bitte beachten Sie zudem:

Die technischen Anschlussbedingungen auf Außenstellplätzen sind in der Regel von den Eigentümer*innen herzustellen. Eigentümer*innen müssen folglich klären, ob eine Leitungslegung an der Außenfassade der Garagen möglich ist und betroffene Personen an der Eigentumsgrenze (z. B. Nachbar*innen) nicht stört. Im Falle einer Umsetzung benötigen Sie die Zustimmung sämtlicher Garagenbesitzer*innen, die von baulichen Veränderungen betroffen sind (Kabelführung etc.). Zusätzlich muss über den Garagenhersteller geprüft werden, ob eine Anschlusslegung möglich ist, ohne die Bausubstanz zu gefährden (Feuchtigkeit etc.).
 

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  • + 49 89 2361 4401 (allgemeine Anfragen)

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  • 0800 796 888 023
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  • 0800 796 888 021
    bei Störungen Ihrer privaten/gewerblichen Ladepunkte (M-Ladelösung

 

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