Wissenswertes rund um das Erdgas-Angebot der SWM
Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Erdgas-Angebot der SWM. Erfahren Sie zum Beispiel, wie sich der Gaspreis zusammensetzt, wie viel der Bezug von M-Erdgas kostet und wo der Energieträger herkommt.
Warum steigt die Umsatzsteuer für Erdgas?
Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Umsatzsteuer für Erdgas vorübergehend von 19 % auf 7 % gesenkt. Damit sollten die Verbraucher*innen entlastet werden. Am 31.03.2024 läuft die Hilfsmaßnahme aus – somit beträgt die Umsatzsteuer ab dem 01.04.2024 wieder 19 %.
Ändert sich die Höhe meines Abschlags?
Nein, Ihr Abschlag ändert sich nicht und Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Wenn Sie Ihren Abschlag trotzdem anpassen möchten, geht das ganz einfach mit unserem Online-Service Meine SWM
Muss ich meinen Zählerstand zum 01.04.2024 ablesen?
Nein, Sie müssen Ihren Zählerstand nicht ablesen. Wir errechnen Ihren Verbrauch zum 31.03.2024. Wenn Sie Ihren Zählerstand trotzdem ablesen möchten, übermitteln Sie ihn am besten über unseren Online-Service Meine SWM oder auf www.swm.de/zaehlerstand.
Wie kann ich mich für den Online-Service Meine SWM registrieren?
Das geht ganz einfach auf meine.swm.de
Zusammensetzung des Erdgaspreises
Ihr Erdgaspreis setzt sich aus 3 Bestandteilen* zusammen:
Steuern und staatliche Abgaben
Steuern und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt etwa 22 Prozent des Erdgaspreises (brutto) aus. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.
Netzentgelte
Die Netzentgelte werden nicht von uns, sondern von Ihrem örtlichen Netzbetreiber festgelegt und sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 16 Prozent des Erdgaspreises. Mehr dazu finden Sie auf www.swm-infrastruktur.de
Erdgasbeschaffung, Vertrieb und Service
Etwa 62 Prozent des Erdgaspreises entfallen auf den Erdgaseinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.
* Quelle der Prozentwerte für ein Mehrfamilienhaus in Deutschland: www.bdew.de
Durchblick bei den Umlagen, Abgaben und Steuern für Erdgas
Wir stehen für Klarheit und Transparenz beim Erdgaspreis. Daher haben wir für Sie alle staatlichen Umlagen und Steuern hier erklärt:
Speicherumlage
Mit der Speicherumlage werden auf der Grundlage von § 35e EnWG die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen, die diesem im Zusammenhang mit seinen Aufgaben zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, umgelegt. Die Höhe der Speicherumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen (THE Trading Hub Europe) veröffentlicht.
Bilanzierungsumlage
Diese wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet erhoben. Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen (THE Trading Hub Europe) veröffentlicht.
Energiesteuer
Die Energiesteuer (auch „Erdgassteuer“) wird auf die Nutzung von Erdgas erhoben und direkt an die Finanzbehörde abgeführt.
Konzessionsabgabe
Die Abgabe nach § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erhalten Städte und Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Strom- und Erdgasleitungen. Sie variiert nach Größe der Gemeinde.
CO2-Preis
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer Kohlenstoffdioxyd (CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Klimapakets beschlossen. 2021 begann die CO2-Bepreisung mit 25 Euro je Tonne CO2, wobei dieser Preis jährlich erhöht wird.
In besten Händen: Auszeichnungen für die SWM
Ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis, faire Vertragsbedingungen und ausgezeichneten Service: Das bieten wir unseren Kund*innen. Dass sie bei uns in den besten Händen sind, bestätigen regelmäßig unabhängige Untersuchungen.
Aktuelle Preise und Bedingungen der Grundversorgung & Ersatzversorgung
Allgemeine Preise der Grundversorgung
Allgemeine Preise der Grundversorgung für München
Allgemeine Preise der Grundversorgung für die Region
Allgemeine Preise der Grundversorgung für Olching
Preise Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung
Ersatzversorgung M-Erdgas für München, die Region und Olching
Ersatzbelieferung Mittel- und Hochdruck
Allgemeine Bedingungen der Belieferung in der Grundversorgung & Ersatzversorgung
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Ergänzende Bedingungen der SWM zur GasGVV (Anlage zur GasGVV)
Weitere Angaben zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung
Weitere Angaben für München
Weitere Angaben für die Region
Weitere Angaben für Olching
Archiv - Preise und Bedingungen der Grundversorgung & Ersatzversorgung
Allgemeine Preise der Grundversorgung
Allgemeine Preise der Grundversorgung für München (01.10.2023 - 31.03.2024)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für die Region (01.10.2023 - 31.03.2024)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für Olching (01.10.2023 - 31.03.2024)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für München (01.01.2023 - 31.09.2023)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für die Region (01.01.2023 - 31.09.2023)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für Olching (01.01.2023 - 31.09.2023)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für München (01.10.2022 - 31.12.2022)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für die Region (01.10.2022 - 31.12.2022)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für Olching (01.10.2022 - 31.12.2022)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für München (01.08.2022 - 30.09.2022)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für die Region (01.08.2022 - 30.09.2022)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für Olching (01.08.2022 - 30.09.2022)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für München (01.01.2022 - 31.07.2022)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für die Region (01.01.2022 - 31.07.2022)
Allgemeine Preise der Grundversorgung für Olching (01.01.2022 - 31.07.2022)
Preise Ersatzversorgung
Preise Ersatzversorgung Niederdruck (01.01.2024 - 31.03.2024)
Preise Ersatzversorgung Niederdruck (15.01.2023 - 31.12.2023)
Preise Ersatzversorgung Niederdruck (01.01.2023 - 14.01.2023)
Preise Ersatzversorgung Niederdruck (01.11.2022 - 31.12.2022)
Preise Ersatzversorgung Niederdruck (01.05.2022 - 31.10.2022)
Preise Ersatzbelieferung
Preise Ersatzbelieferung Mittel- und Hochdruck (01.01.2024 – 31.03.2024)
Versorgung der Region mit M-Erdgas
Folgende Gemeinden in der Region werden von den SWM versorgt:
Aschheim-Dornach, Baierbrunn, Baldham, Brunnthal, Eching, Eichenau, Feldkirchen (mit Ortsteil Weißenfeld), Garching, Gauting, Gräfelfing, Grasbrunn, Gröbenzell, Grünwald (mit Ortsteil Oberdill), Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Karlsfeld, Kirchheim, Krailling (mit Ortsteil Pentenried), Neubaldham, Neubiberg, Neuried, Oberhaching (mit Ortsteil Jettenhausen), Oberpframmern, Oberschleißheim, Ottobrunn (mit Ortsteil Riemerling), Parsdorf (mit Ortsteil Hergolding), Planegg, Pliening, Poing, Puchheim, Pullach i. Isartal (mit Ortsteil Großhesselohe), Putzbrunn, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim, Vaterstetten (mit Ortsteilen Purfing und Neufarn a. d. B12), Zorneding
Marktgebiet
Das Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG liegt im Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH (THE).
Erläuterung der Rechnung
Weitere Informationen zu Ihrer Erdgasrechnung finden Sie in der Rechnungserklärung
Brennwert
Erdgas als Naturprodukt unterliegt geringen Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energiegehalt (Brennwert). Der Brennwert ist abhängig von der gelieferten Gasqualität und variiert daher je nach Zeitraum bzw. Zeitpunkt.
Die Abrechnungsbrennwerte werden monatlich von der SWM Infrastruktur GmbH hier veröffentlicht: Abrechnungsbrennwerte
Wie kann ich meinen Erdgastarif wechseln?
Klicken Sie einfach auf den folgenden Link. Legen Sie sich am besten Ihre letzte Jahresrechnung bereit: Dort finden Sie alle wichtigen Angaben, die Sie für den Wechsel benötigen.
Kann ich die Tarife auch telefonisch oder schriftlich bestellen?
Sie können unsere Tarife auch telefonisch oder schriftlich abschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Kundenservice:
Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
E-Mail: privatkunden@swm.de
Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München
Ihre Jahresrechnung und weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail.
Muss ich bei meinem Wechsel den Zähler ablesen?
Nein. Der Zählerstand wird automatisch errechnet. Sie können jedoch jederzeit über unseren Online-Service Meine SWM den Zählerstand zum Tag des Tarifwechsels eingeben.
Ändern sich meine Abschlagszahlungen bei einem Tarifwechsel?
Ihre Abschlagszahlungen bleiben bei einem Tarifwechsel gleich. Wenn Sie Ihre Abschlagszahlungen ändern wollen, setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
E-Mail: privatkunden@swm.de
Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München
Oder passen Sie Ihre Abschläge über unser Online-Serviceportal Meine SWM ganz einfach und schnell selbst an.
Wie lange dauert es, bis ich tatsächlich mit M-Erdgas versorgt werde?
Innerhalb des Netzgebiets der SWM können wir Sie ab dem nächsten Tag nach Vertragsschluss mit M-Erdgas versorgen.
Außerhalb des Netzgebiets informieren wir Sie über den Lieferbeginn rund 3 Wochen nach Auftragseingang, sodass Sie M-Erdgas meist zu Beginn des übernächsten Monats beziehen können.
Wenn Sie bei Ihrem Vorlieferanten noch vertraglich gebunden sind, kann der Wechsel auch länger dauern.
Welche Kündigungsfrist habe ich bei M-Erdgas?
Der Vertrag für M-Erdgas Flex und M-Ökogas Flex wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Erstlaufzeit des Vertrags beträgt 1 Monat. Der Vertrag kann monatlich mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Der Vertrag für M-Erdgas Fix und M-Ökogas Fix hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Für den Beginn der Erstlaufzeit von 12 Monaten ist das Datum des Lieferbeginns maßgeblich. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn Sie oder die SWM nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Der Lieferbeginn erfolgt spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten des Vertrags.
Gibt es eine Preisgarantie?
Einige Erdgastarife bieten wir mit Preisgarantie an. Die SWM Preisgarantie ist eine Netto-Preisgarantie, die sich auf alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer und neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen oder Entlastungen bezieht. Die angegebene Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie beginnt mit Lieferbeginn (vgl. Allgemeine Vertragsbedingungen).
Die Anmeldung im Internet wurde unterbrochen. Was soll ich tun?
Geben Sie Ihre Daten einfach noch einmal ein. Ihre Änderung wird in jedem Fall nur einmal im System erfasst. Sollte es mehrfach nicht funktionieren, rufen Sie bitte bei unserem Kundenservice an: Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
Woher kommt M-Erdgas?
Die Erdgasreserven erweitern sich ständig durch neue Funde und Fördertechniken und reichen weit ins 21. Jahrhundert hinein. Die Stadtwerke München sind Teil des europäischen Verbundnetzes, das Erdgas von den verschiedenen Förderstellen bis zu Ihnen nach Hause transportiert.
Was muss ich zum sicheren Umgang mit Erdgas beachten?
Drei „goldene Regeln" für den sicheren Umgang mit Erdgas
- Prüfen Sie einmal im Jahr Ihre Erdgasgeräte und -leitungen bei einer Erdgas-Hausschau.
- Lassen Sie Ihre Gasgeräte von Zeit zu Zeit von einem Fachmann überprüfen, am besten schließen Sie einen Wartungsvertrag ab.
- Wenden Sie sich bei Störungen an Gasgeräten oder Schäden an Gasleitungen an den Fachmann.
- Bei Gasgeruch sollten Sie die SWM Störungswache unter Tel: 0800 796 888 000 (kostenfrei innerhalb Deutschland) verständigen.
Sie haben weitere Fragen zu Erdgas oder benötigen Hilfe?
Rufen Sie unsere Erdgas-Spezialist*innen an.
Telefon: 089 2361 2030
Was ist eine Erdgas-Hausschau?
Ziel einer Erdgas-Hausschau ist, dass Sie im Umgang mit Ihren Erdgasgeräten ein Höchstmaß an Sicherheit erreichen und auch kleine Fehler in Ihrer Anlage frühzeitig erkennen. In unserer Broschüre zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Erdgasgeräte und -anlagen prüfen können.