Förderung von Photovoltaik

Start Solar Förderung für Photovoltaik
Start Solar Förderung für Photovoltaik

Förderung von Photovoltaik

Sie möchten sich über M-Solar Plus eine Photovoltaik-Anlage anschaffen? Dann profitieren Sie vom Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Landeshauptstadt München. Das FKG fördert Photovoltaikanlagen, die auf Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden installiert werden. Erhalten Sie hier unverbindliche Informationen inklusive der geltenden Fördersätze sowie Förderbeispiele für PV-Anlagen auf Wohngebäuden.

Wohngebäude

Fördersätze für Photovoltaikanlagen

1. Halbjahr 2024:

Grundförderung Fixkosten:
1.500 €

+

Grundförderung der Anlagenleistung:
265 €/kWp

+

Zuschläge (auf Basis der Anlagenleistung):

  • Bauteil-integrierte PV bzw. Denkmalschutzauflagen: 353 €/kWp
  • Gründach: 88 €/kWp
  • Glas-Glas-Module: 44 €/kWp

 

 

2. Halbjahr 2024:

Grundförderung Fixkosten:
1.500 €

+

Grundförderung der Anlagenleistung:
249 €/kWp

+

Zuschläge (auf Basis der Anlagenleistung):

  • Bauteil-integriert bzw. Denkmal (332 €/kWp)
  • Gründach (83 €/kWp)
  • Glas-Glas-Module (42 €/kWp)​

 

Zur Info:
Die Gesamtförderung PV ergibt sich aus: Förderung Fixkosten + Förderung Anlagenleistung + Zuschläge

 

Schnelles Handeln wird belohnt!

Beachten Sie den Degressionsmechanismus von 6 % halbjährlich (jeweils zum 01.01. bzw. 01.07. jeden Jahres), der wiederum vom Datum der EEG-Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage gemäß Marktstammdatenregister abhängig ist.

M-Solar Plus: Unser PV-Angebot

Lassen Sie sich beraten!

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Weitere Infos zu M-Solar Plus

Förderbeispiele

So viel finanzielle Unterstützung können Sie durch das FKG erwarten:

Die Förderhöhe wird in diesen Beispielen ohne Zuschläge für „bauwerkintegrierte Photovoltaik“ und „Kombination Photovoltaik und Dachbegrünung“ berechnet. Bei einer entsprechenden Ausführung würden diese Zuschläge noch hinzukommen.

Beispiel 1 „Neuerrichtung Photovoltaikanlage mit 5 kWp"

Anlagengröße: 5 kWp; mit Glas-Glas-Modulen; EEG-Inbetriebnahme-Datum: 06/2024

Grundförderung Fixkosten
+
Grundförderung der Anlagenleistung (€/kWp)
+
Zuschläge (€/kWp)
=
Finale Fördersumme
1.500 €
 
(5 kWp x 265 €/kWp)
 
(5 kWp x 44 €/kWp)
 
3.045 €

 

Beispiel 2 „Neuerrichtung Photovoltaikanlage mit 15 kWp"

Anlagengröße: 15 kWp; mit Glas-Glas-Modulen; EEG-Inbetriebnahme-Datum: 06/2024

Grundförderung Fixkosten
+
Grundförderung der Anlagenleistung (€/kWp)
+
Zuschläge (€/kWp)
=
Finale Fördersumme
1.500 €
 
(15 kWp x 265 €/kWp)
 
(15 kWp x 44 €/kWp)
 
6.135 €

 

Gut zu wissen: Wie viele Module benötigen Sie für eine 5 kWp-Anlage?

Als leistungsstark gelten Solarmodule mit einer Leistung ab 440 Wp. Um 5 Kilowatt-Peak (kWp) zu erzeugen, sind 12 solcher Module nötig, die eine Dachfläche von ungefähr 20 m² beanspruchen. Weitere Infos zur Größe einer PV-Anlage finden Sie hier: Größe PV-Anlage

Wichtiger Hinweis

Erst Förderung beantragen, dann Vertrag unterzeichnen

Bitte beachten Sie, dass die Förderung zuerst bewilligt werden muss, bevor Sie eine PV-Anlage in Auftrag geben und den entsprechenden Vertrag dafür unterschreiben. Andernfalls erhalten Sie keine Fördermittel.

Die Betragung der Fördermittel erfolgt unkompliziert über das Online-Portal der Landeshauptstadt München:

Zum städtischen Förderportal

So gehen Sie bei der Beantragung Schritt für Schritt vor:

Förderantrag einreichen - Schritt für Schritt
1

Förderantrag ausfüllen und einreichen

Zunächst muss der FKG-Förderantrag über das städtische Förderportal eingereicht werden.

2

PV-Anlage beauftragen

Nach Bewilligung des FKG-Antrags erfolgt die Auftragsvergabe der beantragten Photovoltaikanlage durch die antragstellende Person.

3

Installation der PV-Anlage

Die beantragte Photovoltaikanlage wird anschließend umgesetzt.

4

Verwendungsnachweis einreichen

Der Verwendungsnachweis inkl. aller erforderlichen Angaben und Unterlagen muss innerhalb der Frist von 3 Jahren über das städtische Förderportal eingereicht werden und wird anschließend vom Referat für Klima- und Umweltschutz geprüft. *

* Für Photovoltaikanlagen bei neu zu errichtenden Gebäuden kann vor Ablauf der 3 Jahresfrist über das städtische Förderportal eine Fristverlängerung beantragt werden. Damit verlängert sich die Frist für die Einreichung des FKG-Verwendungsnachweises von 3 auf 5 Jahre. (Stand: 28.09.2023)

Die genauen Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Webseite der Landeshauptstadt München:

Weitere Fördermöglichkeiten

Förderung von Wallboxen für E-Autos

Die Landeshauptstadt München unterstützt seit dem 1. April 2023 im Zuge der neuen Förderrichtlinie Klimaneutrale Antriebe (FKA) auch die Förderung von E-Autos sowie die Beschaffung passender Ladestationen.

Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Reichweite des Elektrofahrzeugs.

Außerdem müssen die Wallboxen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, beispielsweise müssen sie über eine Leistung von 11 kW verfügen und intelligent steuerbar sein.
 

Das sind die Fördersätze für Wallboxen:

  • Elektrische Vorrüstungen für Ladeinfrastruktur (bis 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Planung, Montage und Installation bis maximal 1.000 Euro pro vorgerüstetem Stellplatz.
  • Normalladestationen (bis 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Anschaffung und Installation bis maximal 500 Euro pro Ladepunkt.
  • Diese beiden Förderungen sind addierbar. Die Förderhöhe liegt dann bei max. 1.500 €.

 

Voraussetzung für die Förderung:

  • Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
  • Die Wallbox-Förderung muss vor Beginn der Maßnahme (also vor der Vertragsunterschrift) beantragt und freigegeben werden. Sprich: Förderung vor der Installation beantragen und warten, bis diese bewilligt wurde, bevor die Arbeiten beginnen.
  • Weitere Voraussetzung ist die Versorgung mit Ökostrom.
  • Der Standort muss im Stadtgebiet München auf Privatgrund (öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich) sein.
  • Es werden maximal 50 Ladepunkte und 50 Vorrüstungen pro Kalenderjahr und Antragsteller gefördert.
  • Darüber hinaus muss in einem Fördervorhaben mindestens ein Ladepunkt errichtet werden und pro 5 elektrische Vorrüstungen ein weiterer Ladepunkt.
  • Vorrüstungen ohne Wallbox sind nicht förderfähig. Um die Förderung für die Vorrüstung zu bekommen, muss auch zwingend die Wallbox installiert und somit ein Ladepunkt in Betrieb genommen werden.


Ausführliche Informationen zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erhalten Sie auf der Website der Landeshauptstadt München:

Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Autos

Post-EEG: Ihre PV-Anlage fällt aus der Förderung?

Sie waren unter den Ersten, die bereits vor 20 Jahre in eine Photovoltaik-Anlage investiert haben? Erfahren Sie, wie Sie von Ihrer Solaranlage weiter profitieren können – auch nach Ende der EEG-Förderung.

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