Post-EEG: So zahlt sich Ihre PV-Anlage weiter aus
Sie waren unter den Ersten, die bereits vor 20 Jahren in eine Photovoltaik-Anlage investiert haben? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Anlage weiter nutzen können – auch nach Ende der EEG-Förderung.
Das EEG kurz erklärt
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt den Ausbau und die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Für Ökostrom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik garantiert das EEG eine Einspeisevergütung: Anlagenbetreiber*innen erhalten für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme eine feste Vergütung für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Ökostrom.
Darüber hinaus räumt das Erneuerbare-Energien-Gesetz Strom aus erneuerbaren Energiequellen einen Vorrang gegenüber konventionellem Strom ein. So sind die örtlichen Netzbetreiber verpflichtet, erneuerbare Energiequellen wie Photovoltaik-Anlagen primär an ihr Netz anzuschließen sowie den erzeugten Ökostrom vorrangig abzunehmen und weiterzuleiten.
EEG: Was hat sich geändert?
Vorrang für den Eigenverbrauch
PV-Anlagen, die vor 20 Jahren gebaut wurden, waren sogenannte Volleinspeise-Anlagen. D.h. 100 % des selbst erzeugten Solarstroms wurde ins öffentliche Netz eingespeist und durch das EEG vergütet. Mit dem heutigen EEG ist der direkte Verbrauch des Solarstroms im eigenen Haushalt – der sogenannte Eigenverbrauch – attraktiver als die Einspeisung ins öffentliche Netz. Denn dann müssen Sie weniger Strom beziehen und sparen Geld:
Ein Vergleich
- Solarstrom zu erzeugen, kostet Sie heute mit einer PV-Anlage auf Ihrem Einfamilienhaus circa 10-12 Cent pro Kilowattstunde.
- Strom aus dem Netz zu beziehen, kostet je nach Stromtarif circa 28-34 Cent pro Kilowattstunde.
- Wenn Sie den Solarstrom in das Netz einspeisen, erhalten Sie dafür eine feste Vergütung von circa 8,2 Cent pro Kilowattstunde (2023).
Es ist also deutlich lukrativer, den selbst erzeugten Strom zu großen Teilen direkt im Haushalt zu verbrauchen.
Post-EEG: Anlagen nach Ablauf der Förderung weiterbetreiben
Am 01. Januar 2021 haben PV-Anlagen, die vor 2001 in Betrieb genommen wurden, ihren Anspruch auf EEG-Förderung verloren. Doch auch nach 20 Jahren können viele Photovoltaik-Anlagen weiterhin sauberen und günstigen Solarstrom liefern.
Ihre Photovoltaik-Anlage wird nicht mehr gefördert? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Solarstrom weiter nutzen und die Energiewende aktiv mitgestalten können:
Ihre Optionen im Überblick
Option 1: Solarstrom weiter einspeisen
Wie bisher können Sie auch in Zukunft Ihren erzeugten Solarstrom zu 100 Prozent in das öffentliche Netz einspeisen. Die Einspeisevergütung erhalten Sie von Ihrem örtlichen Netzbetreiber.
Ausgeförderte Anlagen werden aber mit einem in der Regel geringeren Satz vergütet, dem sogenannten „Jahresmarktwert Solar” abzüglich Vermarktungskosten. Nachdem der Jahresmarktwert Solar im Jahr 2022 auf 22,3 ct/kWh gestiegen ist, wurde die maximale Vergütung im EEG 2023 für ausgeförderte Ü20-Anlagen auf 10 ct/kWh gedeckelt. Vor den Energiepreis-Turbulenzen der letzten Jahre lag der Marktwert Solar bei ca. 2,5 ct/kWh (2020).
Option 2: Anlage auf Eigenverbrauch umrüsten – mit oder ohne Speicher
Deutlich lukrativer ist es, den Strom direkt im Haushalt zu verbrauchen, anstatt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen. Dazu ist eine technische Umrüstung der Messeinrichtung notwendig. Nur noch der überschüssige Strom, den Sie nicht direkt verbrauchen, wird dann wie bisher in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet.
Wenn Sie noch mehr von Ihrem Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen wollen, können Sie Ihre SWM Photovoltaik-Anlage mit einem Batteriespeicher nachrüsten. Ihre Anlage sollte dazu mindestens 3.000 kWh pro Jahr produzieren. Mit unseren M-Solar Plus Nachrüstspeicher erhalten Sie eine hochwertige Rundum-Lösung. Zum M-Solar Plus Nachrüstspeicher
Option 3: Neue, leistungsstärkere Anlage montieren
Unter Umständen kann es Sinn machen, die bestehende Anlage durch eine neue, leistungsstärkere Anlage zu ersetzen. So können Sie weitere 20 Jahre von der EEG-Förderung profitieren.
Und in den vergangenen 20 Jahren ist viel passiert: Beispielweise hat sich die Leistung der Module verdreifacht, gleichzeitig haben sich die Modulpreise mehr als halbiert.
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Wann endet die feste Einspeisevergütung meiner Photovoltaik-Anlage?
Das Ende der EEG-Förderung ist abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Die EEG-Förderung ist auf 20 Jahre ab Inbetriebnahme (zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme) festgelegt.
Darf ich nach Auslaufen der EEG-Förderung den Strom weiter einspeisen? Und erhalte ich dafür auch eine Vergütung?
Ja, Sie dürfen Ihren selbst erzeugten Strom nach aktueller Gesetzeslage (EEG 2023) weiter in das öffentliche Netz einspeisen.
Ausgeförderte Anlagen werden aber mit einem in der Regel geringeren Satz vergütet, dem sogenannten „Jahresmarktwert Solar” abzüglich Vermarktungskosten. Nachdem der Jahresmarktwert Solar im Jahr 2022 auf 22,3 ct/kWh gestiegen ist, wurde die maximale Vergütung im EEG 2023 für ausgeförderte Ü20-Anlagen auf 10 ct/kWh gedeckelt. Vor den Energiepreis-Turbulenzen der letzten Jahre lag der Marktwert Solar bei ca. 2,5 ct/kWh (2020).
Daher die Empfehlung auf Eigenverbrauch zu setzen: Verbrauchen Sie möglichst viel von Ihren selbst erzeugten Solarstrom!
Lohnt es sich, meine Alt-Anlage durch eine neue Photovoltaik-Anlage zu ersetzen?
Das hängt vom Zustand Ihrer Alt-Anlage und Ihren persönlichen Umständen ab. Wenn die Anlage technisch zuverlässig ist, steht einem Weiterbetrieb der Alt-Anlage grundsätzlich nichts im Wege. Andererseits sind Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Jahren deutlich leistungsstärker und gleichzeitig deutlich günstiger geworden. Wenn Sie auch in den kommenden 20 Jahren von günstigem Solarstrom profitieren und für den eingespeisten Strom die volle EEG-Vergütung erhalten wollen, sollten Sie eine neue Photovoltaik-Anlage in Betracht ziehen. Zumal es derzeit attraktive Fördermöglichkeiten für die Errichtung von Neuanlagen gibt.
Hilfe und Kontakt
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