Der kürzeste Weg zum günstigen Ökostrom

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Mieterstrom für Bewohner*innen im Mehrfamilienhaus

Solarenergie aus der hauseigenen Photovoltaikanlage

Jetzt Vertrag abschließen
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Schont das Klima. Und den Geldbeutel.

Für Bewohner*innen in Mehrfamilienhäusern, die sich für M-Mieterstrom entscheiden, gilt ab sofort: Alles Gute kommt von oben. Denn beim günstigsten Tarif der Stadtwerke München wird der Strom direkt von der Photovoltaikanlage auf dem Dach in die Wohnungen darunter geliefert. So können nun auch Mieter*innen von den Vorteilen des Solarstroms profitieren.

GÜNSTIG
Sie sparen Monat für Monat mindestens 10 % Stromkosten gegenüber dem Grundversorgungstarif.

GRÜN
Ihr Solarstrom wird CO2-neutral direkt auf dem Dach Ihres Wohnhauses erzeugt.

GARANTIERT
Sie erhalten Ökostrom von den SWM, wenn die PV-Anlage nachts oder bei Schlechtwetter zu wenig Solarenergie liefert.

Zwei Minuten investieren. Von Mieterstrom profitieren.

In diesem Video erklären wir Ihnen, wie Sie in den Genuss des günstigen und grünen M-Mieterstroms kommen.

Bereit für günstigen Solarstrom?

Sie sind Bewohner*in eines Mehrfamilienhauses, das bereits über eine PV-Anlage der SWM auf dem Dach verfügt? Dann können Sie jetzt bequem zu unserem günstigen M-Mieterstrom Tarif wechseln. Um die Kündigung Ihres bestehenden Stromvertrages und alles Weitere kümmern wir uns.  

Natürlich auch darum, dass Ihre Stromversorgung rund um die Uhr gesichert ist. Denn wenn die PV-Anlage mal etwas zu wenig Solarenergie erzeugt, wird Ihr Restbedarf so lange mit Ökostrom von den SWM aus dem Netz gedeckt. Garantiert, ohne Aufpreis. 

Jetzt zu M-Mieterstrom wechseln

München geht mit gutem Beispiel voran

Seit 2016 haben wir bereits über 1.800 Solarprojekte realisiert. Mit dem Mieterstrom-Modell wird nun ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung Münchens gesetzt. Hier sehen Sie ein beispielhaftes Mehrfamilienhaus, deren Bewohner*innen bereits von grünem und günstigem Solarstrom profitieren.

Hier ist das Mieterstrom-Modell bereits im Einsatz

Am Hart

Im Stadtviertel Harthof entsteht in Kooperation mit der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen das größte Mieterstromprojekt Münchens. Die großflächigen PV-Anlagen auf den Hausdächern erzeugen nach der ersten Ausbauphase jährlich ca. 1 Mio. Kilowattstunden Solarstrom und versorgen damit heute schon durchschnittlich 400 Haushalte. Und es werden noch mehr, denn in der für 2024 geplanten Endausbauphase kommen weitere 23 PV-Anlagen hinzu. 

Infanterie

Im Stadtviertel Schwabing West entstand in Kooperation mit „StadiBau“ ein weiteres Mieterstromprojekt Münchens. Die großflächigen PV-Anlagen auf den Hausdächern erzeugen nach der ersten Ausbauphase jährlich ca. 21.500 Kilowattstunden Solarstrom. Die PV-Anlage wurde im Zuge des Neubauprojektes errichtet, sodass eine optimale Integration in das Gebäude möglich war. In unmittelbarer Nähe entsteht zudem eine 200 kWp PV-Anlage auf einem weiteren Neubau.

Foto: SWM

Züricher Straße

Im Stadtviertel Forstenried-Fürstenried entsteht in Kooperation mit dem Energiepartner „Münchner Wohnen“ das größte Mieterstromprojekt Münchens. Die großflächigen PV-Anlagen auf den Hausdächern erzeugen nach der ersten Ausbauphase jährlich ca. 1.3 Mio. Kilowattstunden Solarstrom und versorgen damit durchschnittlich 520 Haushalte. Zusätzlich ist für die Verstärkung des Netzes noch eine Trafostation geplant.

Foto: SWM

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Kommen Mehrkosten auf mich zu?

Nein. Da die Stadtwerke München die Installation und den Betrieb der Photovoltaikanlage übernehmen, fallen keine Mehrkosten für Mieter*innen an.

Muss ich meinen Stromvertrag kündigen, wenn ich bereits Kund*in bei den SWM bin?

Sollten Sie bereits einen Stromvertrag bei den Stadtwerken München haben und in den Mieterstrom-Tarif wechseln wollen, rufen Sie dazu im SWM Kundencenter an. In der Regel lässt sich Ihr Vertrag ändern und Sie können zum gewünschten Zeitpunkt M-Mieterstrom beziehen.

Was passiert, wenn die PV-Anlage keinen Strom produziert?

Nachts oder bei schlechtem Wetter produziert die PV-Anlage nur wenig oder gar keinen Strom. Wird trotzdem Strom verbraucht, springen die Stadtwerke München ein und liefern Ökostrom an die Bewohner*innen.

Wie setzt sich der Mieterstrom-Tarif zusammen?

Wie bei den meisten Stromprodukten setzt sich auch der Tarif M-Mieterstrom aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen. Dabei orientieren sich Grund- und Arbeitspreis an den Preisen der Grundversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke München. Der Tarif M-Mieterstrom ist immer mindestens 10 % günstiger als die Preise der Grundversorgung.

Der Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen* zusammen

Strombeschaffung, Vertrieb und Service
Etwa 43 Prozent des Strompreises entfallen auf den Stromeinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.

Steuern und staatliche Abgaben
Steuern, Umlagen und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt etwa 29 Prozent des Strompreises (brutto) aus. Auf die Entwicklung dieser gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.

Regulierte Netzentgelte (inkl. Messung und Messstellenbetrieb)
Die Netto-Netzentgelte inkl. Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb werden nicht von uns, sondern von Ihrem örtlichen Netzbetreiber festgelegt und sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 28 Prozent des Strompreises.
Mehr dazu finden Sie auf www.swm-infrastruktur.de.
 

* Quelle der Prozentwerte für einen Haushalt in Deutschland mit 3.500 kWh Jahresverbrauch: www.bdew.de, BDEW, Juli 2024, Strombeschaffung und Vertrieb sind marktlich bestimmt.

 

 

Weitere Informationen

Durchblick bei den staatlichen Umlagen und Steuern

Wir stehen für Klarheit und Transparenz beim Strompreis. Daher haben wir für Sie alle staatlichen Umlagen und Steuern hier zusammengestellt:

 

Staatliche Strompreisanteile1

Name

Erklärung
2023 ct/kWh
2024 ct/kWh
2025 ct/kWh
Trend
Stromsteuer nach § 3 des Stromsteuergesetzes
Die Stromsteuer (auch „Ökosteuer“) wird auf die Nutzung elektrischer Energie erhoben und direkt an die Finanzbehörde abgeführt.
2,050
2,050
2,050
Umlage zum Ausgleich der Offshore-Anbindungskosten (§ 12 Abs. 1 Energiefinanzierungsgesetz i. V. m. § 17f EnWG)
Die Umlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz regelt den finanziellen Ausgleich für die verzögerte Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz (Offshore = auf See).
0,591
0,656
0,816
Umlage zum Ausgleich des KWKG-Finanzierungsbedarfs (§ 12 Abs. 1 Energiefinanzierungsgesetz i. V. m. § 26 KWKG)
Die Umlage dient der Erhaltung und Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. In diesen Anlagen wird gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Energie wird dadurch besonders effizient und damit umweltschonend genutzt.
0,357
0,275
0,277
Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung; ab 2025: inkl. Aufschlag für besondere Netznutzung
Mit der Umlage nach § 19 Strom-Netzentgeltverordnung wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen vom Netzentgelt finanziert. 

Ab 2025 ist diese Umlage um einen Aufschlag für besondere Netznutzung erweitert worden. Der Aufschlag soll die Mehrkosten der Netzbetreiber ausgleichen, die aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien entstehen. Diese Mehrkosten werden als Aufschlag für besondere Netznutzung auf alle Letztverbraucher umgelegt.

0,417
0,643
0,1558
Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 der Konzessions-abgabenverordnung2
Die Abgabe nach § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erhalten Städte und Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Strom- und Erdgasleitungen. Sie variiert nach Größe der Gemeinde.
2,390
2,390
2,390

 

1 Alles Nettoangaben, auf die zusätzlich 19 % Umsatzsteuer erhoben werden.
2 Werte im Netzgebiet München für den Allgemeinstrom; die Höhe der Konzessionsabgabe für den Allgemeinstrom ist abhängig von der Gemeinde-Größe. Für Wärmestrom beträgt die Konzessionsabgabe einheitlich 0,11 ct/kWh.

 

 

Erläuterung der Stromrechnung

Weitere Informationen zu Ihrer Stromrechnung finden Sie in der Rechnungserklärung

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