Unser Stromtarif für Ihr Elektroauto
Sie sind auf der Suche nach einem speziellen Stromtarif für Ihr Elektroauto? Dann ist M-Ladestrom Pur das Richtige für Sie. Denn unser Autostrom-Tarif ist günstig und nachhaltig. Der Ladestrom für Ihr E-Auto stammt nämlich aus erneuerbaren Energien – das belegen wir mit Herkunftsnachweisen. Sie wollen komfortabel zuhause laden? Mit einem zweiten Zähler ist der Bezug von M-Ladestrom Pur möglich. Erfahren Sie mehr zu unserem Ladestrom-Angebot und lassen Sie sich von uns beraten.
M/Ladestrom Pur
1) Preisgarantie:
Die SWM Preisgarantie ist eine Netto-Preisgarantie, die sich auf alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer und neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen oder Entlastungen bezieht. Die angegebene Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie beginnt mit Lieferbeginn (vgl. Allgemeine Vertragsbedingungen).
2) Laufzeit:
Die Laufzeit von 12 Monaten beginnt mit Start der Lieferung. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn er weder vom Kunden noch von den SWM mit einer Frist von einem Monat auf das Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag kann nach dem Ende der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Lieferung beginnt spätestens 12 Monate nach Beginn des Vertrags.
3) Bei den Ökostromtarifen der SWM wird eine dem Verbrauch entsprechende Strommenge in Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich M-Ladestrom Pur abschließen kann?
Ihre Verbrauchsstelle muss in München Stadt, Aschheim, Garching b. München, Kirchheim b. München, Feldkirchen, Ottobrunn oder Moosburg liegen.
Des Weiteren muss in Ihrem Gebäude ein zusätzlicher, zweiter Zähler installiert sein. Sollte noch kein zweiter Zähler vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an ein Installateurs-Unternehmen Ihres Vertrauens. Der Installateur wird die Kundenanlage prüfen und den Einbau des Zählers sowie der erforderlichen Steuereinrichtung veranlassen. Ihr Zähler muss als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung durch den zuständigen Netzbetreiber vor dem 01.01.2024 zugelassen worden sein.
Ab wann lohnt sich M-Ladestrom Pur für mich?
Im Vergleich zum Haushaltsstrom lohnt sich M-Ladestrom Pur mit separatem Zähler schon für Wenigfahrer*innen ab circa 8.000 km im Jahr.
Wo bzw. in welchen Gebieten lässt sich M-Ladestrom Pur beziehen?
Sie können M-Ladestrom Pur beziehen, wenn Ihr Zählpunkt in München Stadt, Aschheim, Garching b. München, Kirchheim b. München, Feldkirchen, Ottobrunn oder Moosburg liegt. Das Bezugsgebiet werden wir nach und nach erweitern.
Benötige ich zum Laden meines E-Autos mit M-Ladestrom Pur eine Wallbox?
Da der Ladevorgang über eine Wallbox bzw. Ladestation wesentlich schneller und sicherer erfolgt, sollten Sie diese Möglichkeit zum Laden Ihres E-Fahrzeugs nutzen. Wallboxen sind im Gegensatz zu Haushaltssteckdosen auf eine Dauerlast ausgelegt, es besteht somit keine Gefahr einer Überhitzung.
Was ist Ladestrom bzw. Autostrom?
Ladestrom bzw. Autostrom ist Strom, den Sie zum Laden Ihres E-Fahrzeugs zuhause nutzen können. Das Laden mit Ladestrom bzw. Autostrom ist günstiger als das Laden mit normalem Haushaltsstrom. Die Voraussetzung für den günstigen Ladestrom ist ein Zähler, der als steuerbare Verbrauchseinrichtung vom Netzbetreiber vor dem 01.01.2024 zugelassen worden ist. Sie profitieren damit von reduzierten Netzentgelten.
Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?
Gemäß Energiewirtschaftsgesetz können Elektro-Fahrzeuge, die zuhause mit Ladestrom bzw. Autostrom geladen werden, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen behandelt werden. Der zuständige Netzbetreiber darf im Falle einer kurzzeitig zu hohen Stromnachfrage den laufenden Ladevorgang drosseln, um eine Netzüberlastung zu verhindern. Im Gegenzug profitieren Ladestrom-Bezieher*innen von vergünstigten Netzentgelten, die für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten. Weitere Hinweise zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier
Welcher Zählertyp wird für Ladestrom eingesetzt?
Für das E-Laden muss der Zähler vom Netzbetreiber als steuerbare Verbraucheinrichtung vor dem 01.01.2024 zugelassen worden sein. Zusätzlich muss eine Steuereinrichtung vorhanden sein. Ohne die Möglichkeit der Drosselung kann der Netzbetreiber die vergünstigten Netzentgelte nicht gewähren. Weitere Hinweise zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier
Beratung und Angebot
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Sie haben bereits ein Elektrofahrzeug oder planen dessen Kauf? Wir beraten Sie gerne zum passenden Stromtarif für Ihr Elektro-Auto.
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